Europäisches Parlament beschließt RED III

Flaggen der Mitgliedsländer vor EU Parlament in Straßburg, EuropaFoto: Guido Bröer
Das Europäische Parlament hat am 12. September mit einer deutlichen Mehrheit seine Zustimmung zur Novelle der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) erteilt.

Zuvor hatten sich die europäischen Institutionen im Trilog auf einen Kompromiss einigen können. Ein Streitpunkt war der Anteil, den die erneuerbaren Energien bis 2030 mindestens zum Bruttoendenergieverbrauch beisteuern sollen. Das Parlament hatte sich für 45 Prozent ausgesprochen. Einige Mitgliedsländer wollten das Ziel von 40 Prozent anpeilen. Jetzt sind es 42,5 Prozent.

Es geht in der Richtlinie aber nicht allein um solche Zielsetzungen. So wird mit ihr der Ausbau erneuerbarer Energien zu einem vorrangigen öffentlichen Interesse und muss von den Behörden entsprechend behandelt werden. Außerdem gibt es demnächst klare Vorgaben, wie lang ein Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien dauern darf. Und mit RED III wird in ganz Europa ein Mindestanteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung von Gebäuden festgeschrieben. Er liegt ab 2030 bei 49 Prozent. Sobald nun auch die Mitgliedsländer der neuen Richtlinie zugestimmt haben, kann sie in Kraft treten. Dies gilt als sicher.

21.9.2023 | Autor: Andreas Witt
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