Stellungnahme der Verbände zur BEG-Förderung: zu niedrig, zu kompliziert

Hängemappe mit Aufschrift Heizungsförderung und Geldscheinen - Symbol für BEG.Foto: studio v-zwoelf / stock.adobe.com
Nachdem die Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) bewältigt ist, endet heute die Stellungnahmefrist für die begleitende Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG). Das Hauptstadtbüro Bioenergie und der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) haben einige Kritikpunkte.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) fürchtet ohne mehr und einfachere Förderung einen Stillstand der Wärmewende in den kommenden Jahren. Das geht aus der Pressemitteilung zur BEE-Stellungnahme zur BEG-Förderung hervor. „Mit der BEG-Reform entscheidet sich, ob Deutschland seine Klimaziele im Wärmesektor erreichen wird”, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter.

„Nachdem die Fristen für den Wechsel zu klimafreundlichen Heizungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) bis zum Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung verzögert wurden, hängt es nun von der Ausgestaltung des BEG ab, ob schon vor Ablauf der Frist Schwung in die Wärmewende kommt“, erklärt Peter. Die Förderung müsse dafür sorgen, dass der Umstieg auf erneuerbare Heizungstechnologien schon ab 2024 attraktiver ist als der Einbau einer fossilen Heizung.

BEE: BEG de facto Kürzung der Fördermittel für erneuerbare Heizungen

Dafür seien insbesondere die maximal förderfähigen Kosten an die Realität anzupassen. „Der aktuelle Entwurf bedeutet de facto eine Senkung der Fördermittel. Damit lässt sich die Wärmewende nicht vorantreiben”, so Peter. Statt die Förderung beim Heizungstausch für die erste Wohneinheit von 60.000 auf 30.000 Euro zu halbieren, müsse sie mindestens 45.000 Euro betragen. Im Falle einer erneuerbaren Hybridheizungsanlage und von erdgekoppelten Wärmepumpen müsse sie weiterhin 60.000 Euro betragen, weil die erforderlichen Investitionen in diesen Fällen höher seien. Ansonsten sei zu befürchten, dass die Anzahl der Neuinstallationen dieser besonders effizienten Anlagen gegen Null sinke.

Daneben sei der Klima-Bonus auch auf vermieteten Wohnraum und auf Nichtwohngebäude auszuweiten. „Es spielt keine Rolle, ob CO2 in einer Mietwohnung, einem Büro oder einer selbstgenutzten Immobilie entsteht”, so Peter. „Es müssen so schnell wie möglich alle Heizungen auf Erneuerbare Energien umgestellt werden.” Da die geförderten Kosten nicht auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden könnten, würde dies auch zu deren Entlastung bei Modernisierung beitragen.

Neben der Erhöhung und Ausweitung der Fördermittel sieht die Präsidentin des BEE auch in den bürokratischen Hemmnissen ein Problem. „Bürokratische Anforderungen sind auf das Nötigste zu beschränken, damit die Mittel ihre Wirkung voll entfalten können und auch tatsächlich abgerufen werden. Damit werden auch die KfW und das BAFA entlastet”, bilanziert Peter.

Die vollständige Stellungnahme des BEE zur BEG-Förderung ist hier zu finden.

Hauptstadtbüro Bioenergie: BEG-Förderung als „Verschärfung des GEG durch die Hintertür“

Die Kritik des Hauptstadtbüros Bioenergie zielt hingegen primär in eine andere Richtung. In der jüngst verabschiedeten Novelle des Gebäudeenergiegesetz (GEG) seien zurecht alle diskriminierenden technischen Anforderungen, unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben sowie Dopplungen zu anderen Rechtsgrundlagen gestrichen worden, erklärt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. Ziel des Parlaments sei eine breite Auswahl unterschiedlicher sozialverträglicher Erfüllungsoptionen gewesen, die es den Bürgern und Bürgerinnen ermöglichen beim Einbau einer neuen Heizung die 65% Anforderung auf die bestmögliche sowie günstigste Art und Weise zu erfüllen.

Nun wolle das Bundeswirtschaftsministerium, einige der im parlamentarischen Verfahren aus dem GEG gestrichenen Anforderungen zur Voraussetzung für die BEG-Förderung der Bioenergie machen. Eine Holzheizung soll zum Beispiel nur in Kombination mit einer Solarthermie-Anlage, Photovoltaik-Anlage oder Wärmepumpe förderfähig sein. Dies ist freilich entgegen der Darstellung des Hauptstadtbüros Bioenergie kein grundsätzlicher Unterschied zur derzeit gültigen BEG-Förderung, nach der bereits seit August 2022 Biomasse-Heizungen nur in Verbindung mit einer Solarthermieanlage oder Wärmepumpe förderfähig sind. Die Bundesregierung begründet diese Auflage damit, dass Biomasse eine knappe Ressource sei.

Rostek bezeichnet die Regelung in der BEG-Förderung als „vollkommen unverständlich“. Selbstverständlich könne eine Kombination verschiedener Heizungssysteme unter den richtigen Bedingungen vor Ort sinnvoll sein. Doch auch für eine Einzellösung müsse es eine Förderung geben. Im Rahmen der GEG-Novelle sei auch die Holzenergie als alleinige Erfüllungsoption für das 65 % erneuerbare Energien Ziel für zulässig befunden worden. Eine „Verschärfung des Heizungsgesetzes durch die Hintertür“ gelte es nun mit Blick auf eine sozialverträgliche Ausgestaltung des GEG und für schnellen Kilmaschutz im Gebäudesektor dringend zu verhindern, so Rostek.

Im August hatten mehrere Verbände bereits gemeinsam die zurückhaltende Förderung der Holzenergie kritisiert.

Zur ausführlichen Stellungnahme des Hauptstadtbüros Bioenergie zur BEG-Novelle geht es hier.

26.9.2023 | Quelle: Hauptstadbüro Bioenergie, BEE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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