KfW-Programm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ startet mit eingeschränkter Erreichbarkeit

Im Bild ein Topf mit Geldscheinen als Symbol für die Neugestaltung der BEG-Förderung.Foto: Tatjana Balzer / stock.adobe.com
Seit heute können bei der KfW die Förderanträge für das Programm „Solarstrom für Elektroautos“ mit der Nummer 442 gestellt werden. Die Webseite der KfW meldet allerdings eingeschränkte Erreichbarkeit des Servers.

Bis zu 10.200 Euro Zuschuss gibt es im KfW-Programm 442 mit dem Titel „Solarstrom für Elektroautos“ theoretisch, wenn man gleichzeitig eine Photovoltaik-Anlage, einen Batteriespeicher und eine Wallbox anschafft und bereits ein Elektroauto zur Verfügung hat.

Die Förderung für die bidirektionale Wallbox beträgt 1.200 Euro, für eine konventionelle 600 Euro. Bei der Photovoltaikanlage gibt es 600 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung. Förderfähig ist eine Anlage zwischen fünf und zehn Kilowatt zu installierender Leistung. Bis zu 6.000 Euro Zuschuss sind daher möglich. Die Kapazität des Hausspeichers muss zwischen fünf und zwölf Kilowattstunden liegen. Es gibt 250 Euro pro Kilowattstunde Kapazität, maximal 3.000 Euro. Da bisher lediglich eine bidirektionale Wallbox auf der KfW-Liste verfügbar ist, dürfte die Förderung in der Praxis selten 9.600 Euro überschreiten.

Fachleute raten: Förderung bei KfW schnell beantragen

Die Resonanz auf das Programm ist groß. Firmen haben sich mit passenden Angebotspaketen gewappnet. Wer unsicher ist, kann mit einem Vorab-Check den Förderanspruch klären. Im Fördertopf sind insgesamt 500 Millionen Euro verfügbar. Da das rechnerisch nur für gut 50.000 Anträge reicht, rieten einige Anbieter, den Förderantrag gleich am heutigen Dienstag zu stellen.

Auch das Informationsprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg, rät zu Eile. „Die Erfahrung zeigt: Das Interesse an Zuschüssen etwa für Wallboxen oder Solarstromspeicher war in den vergangenen Jahren sehr hoch. Deshalb sollten Eigentümerinnen und Eigentümer nicht zu lange zögern, einen entsprechenden Antrag zu stellen“, heißt es in der Pressemitteilung.

KfW-Programm fördert Solarstrom für Elektroautos nur im Eigenheim

Die finanzielle Förderung ist für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden vorgesehen. Sie müssen ein Elektroauto besitzen oder eines verbindlich bestellt haben. Plug-in-Hybride zählen dafür nicht. Leasing-E-Autos sind bei ausreichender Laufzeit anrechenbar, Dienstwagen allerdings nicht – auch nicht, wenn sie privat genutzt und geladen werden. Das E-Auto muss auf eine im Haushalt gemeldete Person zugelassen sein.

Weitere Bedingungen im KfW-Programm Solarstrom für Elektroautos sind unter anderem: Förderfähig ist nur die Anschaffung der Komponenten im Paket.  Der Förderantrag muss zudem vor der Bestellung aller drei Komponenten gestellt werden.

Neben der Förderung von Photovoltaikanlagen und Speichern zusammen mit Ladestationen für Elektroautos – auch Wallboxen genannt –, gibt es auch für die Installation durch einen Fachbetrieb Zuschüsse. Gedacht ist die finanzielle Unterstützung für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohngebäuden. Unternehmen können den Zuschuss nicht beantragen. Die Privatleute müssen in der Immobilie mit ihrem Erst-, Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sein.

Wer in einer Mietwohnung wohnt, kann den Zuschuss ebenfalls nicht beantragen. Der Solarenergieförderverein (SFV) bezeichnete das Programm daher als sozial unausgewogen. Auch der Wohnsitz in einer Eigentumswohnung in einer Wohneigentümergemeinschaft berechtigt nicht zu der Förderung.

Gefördert werden zudem ausschließlich Vorhaben in bestehenden Wohngebäuden. Im Bau befindliche Neubauten scheiden aus. Das Gebäude muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits bewohnt sein.

Wichtig: Antrag auf Förderung vor der Bestellung abgeben

Für bereits installierte Komponenten im Eigenheim gibt es keine Fördergelder. „Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich“, erklärt Tina Schmidt vom Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg. „Interessenten müssen den Förderantrag vor der Bestellung abgeben.“ Auch gebrauchte Komponenten erfüllen die Förderbedingungen nicht: Es muss sich um fabrikneue Ware handeln. Die Kombination des neuen Förderprogramms mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich.

26.9.2023 | Quelle: Zukunft Altbau | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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