Bafa: BEG-Förderschecks aus 2022 meist noch nicht eingelöst

BAFA-Bundesadlerwappen des Bundesamtes für Wirtschaft und AUsfuhrkontrolle an der BAFA-Außenstelle WeißwasserFoto: Guido Bröer
Im vergangenen Jahr erlebte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eine Antragswelle zur Förderung von Heizungssanierungen. Zwei Drittel der erfolgreichen Antragsteller in den Bereichen Solarthermie und Biomasse-Heizungen haben allerdings bislang keinen Verwendungsnachweis eingereicht. Die Branche befürchtet, dass die Förderzusagen verfallen, obwohl die bewilligten Zuschüsse für die Hausbesitzer:innen oftmals viel günstiger ausfallen als die Förderung, die sie nach der Novelle der BEG-Förderung ab 2024 zu erwarten hätten. Auf Anfrage der Solarthemen hat das Bafa jetzt Zahlen genannt, die das Ausmaß der brachliegenden Förderungen belegen:

Aus den Zahlen lässt sich schließen, dass fast 70 Prozent der vom Bafa zugesagten Förderanträge aus 2022 im Bereich Biomasse und mehr als 60 Prozent im Bereich Solar bislang nicht zu Installationen geführt haben.

Antragsflut im August 2022

Ihren Höhepunkt hatte die Antragswelle für die Bafa-Förderung im August 2022 erreicht. Aufgrund der zum 15. August angekündigten Absenkung der Förderquoten waren der Außenstelle des Bundesamtes in Weißwasser binnen zwei Wochen fast 280.000 Anträge für neue Heizungssysteme – allen voran Wärmepumpen – auf digitalem Wege ins Haus geflattert. Die Solarthemen-Redaktion hat nun speziell für die Bereiche Solarthermie und Biomasse beim Bafa erfragt, wie viele der mittlerweile größtenteils bewilligten „Förderschecks“ aus dem Jahr 2022 inzwischen eingelöst worden sind. Ergebnis: Auch mehr als ein Jahr nach der großen Welle ist der überwiegende Teil der damals zur Förderung beantragten neuen Heizungen offenbar noch nicht eingebaut worden.

Für den Einbau einer Solarthermieanlage waren 2022 beim Bundesamt genau 54.090 Anträge eingegangen. Davon hat das Bafa stolze 96 Prozent bewilligt. Von diesen ausgestellten „Förderschecks“ haben die Antragsteller allerdings erst 41,2 Prozent eingelöst, indem sie den Verwendungsnachweis beim Bafa eingereicht haben. Da dies erfahrungsgemäß meist zeitnah nach der Baumaßnahme geschieht, ist davon auszugehen, dass in mehr als 30.000 Fällen die beantragte Solarthermieanlage bislang nicht realisiert worden ist. Hinzu kommen in der Bafa-Statistik separat gezählte 15.228 auf Eis liegende Fälle, bei denen eine Solarthermieanlage in Verbindung mit einem Biomassekessel installiert werden sollte. Hier beträgt die nachgewiesene Realisierungsquote sogar nur 31,5 Prozent. Insgesamt sind erst 219.000 Quadratmeter Bruttokollektorfläche, für die im Gesamtjahr 2022 ein Förderantrag bewillig wurde, nachweislich installiert worden. Stichtag für diese Auswertung war der 18. September 2023.

Fast 95.000 Biomassekessel noch nicht installiert

Einem Markteinbruch müssen vor allem Hersteller von Biomasse-Kesseln befürchten. Für Pellet- und andere Holzheizungen hatte die Bundesregierung die Förderquote zum 15. August 2022 von bis zu 45 Prozent auf nur noch 10 beziehungsweise 20 Prozent besonders stark gesenkt, was Hausbesitzer in Verbindung mit den hohen Preisen und befürchteten Lieferengpässen bei fossilen Energien damals zu massenhaften Antragstellungen bewegte. Das Bafa zählt in Bezug auf Anträge aus 2022 stolze 136.121 bewilligte Förderungen für Biomasse-Heizungen – mit und ohne Solarthermieanlage. Nicht eingelöst wurden davon bislang 94.555 Förderberechtigungen.

Bislang hat das der Branche zwar Sorgen, aber aufgrund des insgesamt hohen Auftragsbestands im Heizungssektor noch keine akuten Probleme bereitet. Im Gegenteil mag der eine oder andere Handwerker sogar froh gewesen sein, dass das Bafaviele Monate gebraucht hat, um die Antragswelle abzuarbeiten.

Auftragsstau ist abgearbeitet

Doch im Handwerk scheint sich der Auftragsstau inzwischen abgebaut zu haben. In den kommenden Monaten könnte es für manche Betriebe sogar kritisch werden. Das hatte in der vorigen Woche bereits Pellets- und Solarhersteller Moritz Ritter gegenüber den Solarthemen zu Protokoll gegeben. Die Welle sei abgearbeitet, doch die trügerische Hoffnung auf vermeintlich noch höhere Fördersätze von bis zu 70 Prozent ab dem Jahr 2024, halte Hausbesitzer:innen von einer tatsächlichen Investition ab.

Und auch Anna Katharina Sievers, Sprecherin des Deutschen Energieholz- und Pellet-Verbandes (DEPV), geht nach Rückmeldungen der DEPV-Mitgliedsunternehmen davon aus, dass die allermeisten der tatsächlich bauwilligen Inhaber einer Förderberechtigungen aus 2022 inzwischen ihre neue Heizung bekommen hätten. Sie fürchtet, dass der Großteil der Förderberechtigungen verfällt, obwohl deren Besitzer bis zu zwei Jahre Zeit haben, ihren Förderscheck einzulösen. Auf begründeten Antrag hin kann das Bafa die Frist sogar um weitere zwei Jahre verlängern.

Wie man in dieser Situation die vielen durch die Diskussion um das Heizungsgesetz und die künftige Förderung verunsicherten Altantragsteller aktivieren könne, dafür hat sie kein Patentrezept. Die Hersteller und mit ihnen verbundene Handwerker hätten die Kandidat:innen, von denen sie wissen, bereits mit Rundschreiben erinnert und über die tatsächlich weniger rosigen Aussichten der künftigen Förderung aufgeklärt. Offfenbar nur mit mäßigem Erfolg.

BAFA sollte Antragsteller anschreiben

Der DEPV hofft deshalb, dass Bundesregierung und Bafa jetzt bald die Initiative ergreifen, um die Heizungskonjunktur nicht abbrechen zu lassen. Sie sollten die damaligen Antragsteller mit einem entsprechenden Hinweis über die Sachlage aufklären, um sie zu motivieren, ihre Förderschecks möglichst bald einzulösen. Routinemäßig erinnert das Bafa Antragsteller, die den Verwendungsnachweis bis dahin noch nicht erbracht haben, erst einen Monat vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist.

Denn angesichts der aktuellen Pläne der Ampel-Koalition für die ab 2024 geplante neue Heizungsförderung würden die Hausbesitzer mit ihrem Gutschein für die bis August 2022 geltenden hohen Fördersätze in vielen Fällen deutlich besser fahren. Zum einen, weil die Bundesregierung die förderfähigen Investitionskosten für Einfamilienhäuser auf 30.000 Euro deckeln willl. In vielen Fällen aber auch, weil der Klima-Bonus, der den Fördersatz von 30 auf jetzt 55 Prozent anheben soll, beim Ersatz eines Gaskessels an dessen Alter von mindestens 20 Jahren gekoppelt ist. Und die inzwischen 75 Prozent Maximalförderung, die ab 2024 im Raum steht, dürfte in der Klientel der Einfamilienhausbesitzer wohl auch eher die Ausnahme bleiben, da der hier einzurechnende Einkommensbonus an ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro gebunden sein soll.

28.9.2023 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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