Biomethan-Ausschreibung ohne Gebot, Innovationsausschreibung überzeichnet

Eine Biogasanlage mit Methanaufbereitung und PV-Anlage.Foto: Konrad Steininger / stock.adobe.com
Biomethan-Anlage (Archivbild)
Die Bundesnetzagentur meldet die jüngsten Zahlen für die Innovationssauschreibung und die Ausschreibung für Biomethan vom 1. September.

Die Ergebnisse der Ausschreibung für Biomethan sind schnell zusammengefasst: Es gab kein einziges Gebot. Das ausgeschriebene Volumen hatte bei 8 MW gelegen. Bereits im Mai waren bei der Biomethan-Ausschreibung keine Gebote eingegangen, wie der Solarserver berichtete, während die Ausschreibung für Biomasse-Anlagen insgesamt damals überzeichnet war.

Deutlich besser sah es hingegen bei der Innovationsausschreibung aus. Diese war laut Bundesnetzagentur deutlich überzeichnet.

„Nach zwei schwachen Runden haben die Innovationsausschreibungen wieder Fahrt aufgenommen. Die nahezu doppelte Überzeichnung zeigt, welche Dynamik die Erneuerbaren haben können. Jetzt gilt es, das aktuelle Niveau der Projektentwicklungen aufrecht zu erhalten“, kommentiert Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Voraussetzung für die Teilnahme an der Innovationsausschreibung ist die Kombination von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung. Ausgeschrieben waren 400 MW. Die eingegangenen 53 Gebote summierten sich auf 779 MW. Sie bezogen sich allesamt auf Kombinationen von Photovoltaik-Anlagen und Speichern – ähnlich wie in vorigen Ausschreibungsrunden.

Zuschläge gab es für 32 Gebote mit insgesamt 408 MW. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 7,76 Ct/kWh bis 8,78 Ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 8,33 ct/kWh.

Vergleicht man die Zuschlagswerte mit denen für gewöhnliche Photovoltaik-Freiflächenanlagen (Gebotstermin 1. Juli), liegen sowohl der mengengewichtete Mittelwert als auch der jeweilige Höchstwert etwa 1,8 Ct/kWh höher.

Bei den angegebenen Flächenkategorien gingen 21 Zuschläge mit 175 MW an Projekte, die auf 500-m-Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen geplant werden. Zum Jahresbeginn war der förderfähige Randstreifen von 200 Meter auf 500 Meter verbreitert worden.

Regional betrachtet gingen über die Hälfte der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern (258 MW, 19 Zuschläge).

Zwei Gebote mussten aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Die nächste Innovationsausschreibung findet am 1. Mai 2024 statt, die nächste Ausschreibungsrunde für Biomethan-Anlagen am 1. April 2024.

28.9.2023 | Quelle: BNetzA | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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