Bioenergie-Verbände von null Geboten bei Biomethan-Ausschreibung „wenig überrascht“

Biogas-Anlage mit zwei Kuppeln im Hintergrund, im Vordergrund Leitungen.Foto: Bertold Werkmann / stock.adobe.com
Biogas-Anlage (Archivbild)
Die Ausschreibung von Biomethan-Anlagen über die Bundesnetzagentur stößt auf kein Interesse. Das Hauptstadtbüro Bioenergie fordert eine Änderung des Fördermechanismus.

Am gestrigen Donnerstag veröffentlichte die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Ergebnisse der Biomethan-Ausschreibung zum 1. September. Für Biomethan-Anlagen gab es dabei erneut kein einziges Gebot, wie der Solarserver berichtete. Die ausgeschriebene Leistung war dabei bereits von anfangs 300 auf zuletzt 8 MW reduziert worden, so das Hauptstadtbüro Bioenergie.

„Leider hat uns das Ergebnis der Biomethan-Ausschreibung vom 1. September 2023 nur wenig überrascht“, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie. Im Osterpaket 2022 sei die EEG-Vergütung für Biomasse völlig neue ausgerichtet worden. Statt auf flexiblen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf Basis von Biogas, Holz und Biomethan setze man nun auf reine Biomethan-Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung. Seit der Umstellung sei kein einziges Gebot innerhalb der Biomethan-Ausschreibung eingegangen. In der momentanen Form seien die Biomethan-Ausschreibungen „für potenzielle Bieter schlicht unattraktiv.“

Zum einen würden die geringen Volllaststunden nicht ansatzweise reichen, um das wertvolle Biomethan nicht nur in Strom, sondern auch in dringend benötigte Wärme umzuwandeln. Rostek fordert von der Bundesregierung, die kommunale Wärmeversorgung dabei stärker zu berücksichtigen. Selbst mit großen Wärmespeichern würden Stadtwerke und Betreiber lokaler Wärmenetze, die Biomethan einsetzen wollen, eine ausreichende Zahl an Volllaststunden benötigen, um verlässlich Wärme bereitstellen zu können.

Rückkehr zur Ausschreibung für flexible KWK-Anlagen bei Biomethan und Biomasse gefordert

Es reiche nicht, Biomethan-Anlagen aus dem regulären Biomasse Segment zu verbannen und das Ausschreibungsvolumen stark einzukürzen. Die dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung, wie sie derzeit im Anlagenbestand gelebt werde, sei und bleibt der Königsweg zur Klimaneutralität. „Flexible Speicherkraftwerke, die neben der bedarfsgerecht Stromproduktion auch bedarfsgerecht Wärme bereitstellen können, sollten im eigentlichen Fokus der Politik liegen“, fordert Rostek.

Die starke Ausrichtung der Biomasse-Vergütung auf Spitzenlastkraftwerke ohne Wärmeauskopplung sei energiewirtschaftlich unnötig und klimapolitisch kontraproduktiv und werde zudem vom Markt nicht angenommen. Die Systematik der EEG-Vergütung für Biomasse verfehle damit ihr Ziel. Rostek plädiert für eine Rückkehr zu flexiblen KWK-Anlagen sowohl im Biomethan- als auch im regulären Biomasse-Segment.

29.9.2023 | Quelle: Hauptstadtbüro Bioenergie | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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