Photovoltaik-Anlage auf Lärmschutz-Wall an der B33 genehmigt

Ein Lärmschutz-Wall, an dessen Fuß ein Radweg verläuft - keine Photovoltaik-Anlage.Foto: Mr.Stock / stock.adobe.com
An vielen Lärmschutz-Wällen wäre noch Platz für PV-Anlagen (Archivbild).
Auf einem Lärmschutz-Wall an der B33 zwischen Allensbach und Reichenau soll eine interkommunale Photovoltaik-Anlage entstehen. Die Baugenehmigung liegt nun vor.

Geeignete Flächen ohne Konfliktpotenzial zu finden, ist eine der größten Herausforderungen für die Energiewende in Deutschland. Das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme habe ein Photovoltaik-Potenzial von 72 GW an Lärmschutz-Wällen und -Wänden, Seitenstreifen und Überdachungen von Straßen ausgemacht. Das sei ein Achtel der bis 2045 in Deutschland nötigen Photovoltaik-Leistung, heißt es in der Pressemitteilung von Sterr-Kölln & Partner mbB zu dem Projekt. Die Anwaltskanzlei hat für das Phhotovoltaik-Projekt im Auftrag der Gemeinden die Wirtschaftlichkeitsberechnung und den Stromliefervertrag erstellt sowie bei der Ausschreibung geholfen. Am 27. September erhielt das Projekt die Baugenehmigung.

Langgezogene Photovoltaik-Anlage auf Lärmschutz-Wall macht interkommunale Zusammenarbeit nötig

Die rechtliche und wirtschaftliche Struktur des Projektes ist ungewöhlich. Die 2-MW-Photovoltaik-Anlage soll sich auf einer Länge von 1 km auf dem Lärmschutz-Wall erstrecken. Die Module sollen auf der südlichen Seite des Walls angebracht werden, die von der vierspurigen Bundesstraße abgewandt ist.

Ein Teil der Anlage soll auf der Festlandgemarkung von Reichenau liegen. Daher haben sich die Gemeinden zusammengeschlossen, um einen interkommunalen Solarpark zu errichten. Mit der Umsetzung beauftragt ist das Unternehmen Solarcomplex aus Singen, die Investition trägt die Gemeinde Allensbach.

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung fußt auf einer Mischung von EEG-Vergütung und PPA. In den ersten fünf Jahren verkaufen die Kommunen den Solarstrom über ein Power-Purchase-Agreement (PPA), an die Stadtwerke Konstanz. Der Tarif liege etwas höher als die EEG-Vergütung, heißt es von Sterr-Kölln & Partner. Danach soll der Solarpark für weitere 15 Jahre eine Vergütung über das EEG beziehen, die das Projekt durch eine Teilnahme an einer Ausschreibung erhalten hat. Rund 1 GWh Strom soll der Solarpark jährlich erzeugen.

Laut Bürgermeister von Allensbach, Stefan Friedrich, ist diese Konstellation in Baden-Württemberg bisher einmalig. „Umso mehr freut es uns, dass durch die gute behördenübergreifende Zusammenarbeit so schnell eine Genehmigung ohne Bebauungsplan erteilt wurde und damit ein Novum geschaffen werden konnte.“ Die Photovoltaik-Anlage an dem Lärmschutz-Wall sei zugleich eine der größten Maßnahmen des Klimaplans der Gemeinde.

Neben Strom könnten Lärmschutz-Vorrichtungen auch Solarwärme liefern, wie der Solarserver berichtete.

29.9.2023 | Quelle: Sterr-Kölln & Partner | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen