Ökostrom-Gütesiegel Ok-Power nimmt PPA in Zertifizierungskriterien auf

Im Bild das Logo vom Ökostrom-Gütesiegel Ok-Power.Grafik: Ok-Power
Das Ökostrom-Gütesiegel Ok-Power hat Power Purchase Agreements (PPA) in seine Zertifizierungskriterien aufgenommen. Damit will der Zertifizierer das Engagement von Anbietern honorieren, die über PPA die Integration zusätzlicher Erneuerbaren-Mengen ermöglichen.

Seit dem 1. Oktober 2023 ist der angepasste Kriterienkatalog für die Zertifizierung mit dem Ökostrom-Gütesiegel Ok-Power gültig. In der nun veröffentlichten Version 9.3 sind erstmals PPA in den Zertifizierungskriterien berücksichtigt. Der Zertifizierer integriert sie in das bestehende Wahlpflichtkriterium I „Neuanlagenförderung“. Dahinter steht das Ziel, PPA für neue Erzeugungsanlagen als Finanzierungsinstrument für die Errichtung und den Betrieb von Erneuerbare-Energien-(EE)-Anlagen sowie als beschleunigender Faktor für die Energiewende anzuerkennen. Damit kommt Ok-Power dem eigenen Anspruch nach, die Zertifizierungskriterien aktuell zu halten und bei Bedarf an Marktentwicklungen anzupassen.

Beitrag zum Ausbau von förderfreien EE-Anlagen

Im Rahmen der Ok-Power-Zertifizierung weisen Ökostrom-Anbieter nach, dass sie neben den Pflicht-Anforderungen über die so genannten Wahlpflichtkriterien einen Beitrag zur Beschleunigung der Energiewende leisten – etwa durch die Errichtung von zusätzlichen EE-Anlagen.

Pflicht-Anforderungen beim Ökostrom-Gütesiegel Ok-Power sind:

  • Lieferung von 100 % Ökostrom aus erneuerbaren Energien
  • keine Beteiligung an Atomkraftwerken, Braunkohle- und neuen Steinkohlekraftwerken
  • faire und transparente Vertragsbedingungen

Hier sieht Ok-Power einen besonderen Wert im Bau von EE-Anlagen, deren Finanzierung man ohne (staatliche) Fördersysteme stemmen kann. Dies kann unter anderem durch langfristige Abnahmeverträge und damit sichere, kalkulierbare Lieferbedingungen für den produzierten Strom gelingen.

Die Ausgestaltung der Integration von PPA in die Zertifizierungskriterien gemeinsam mit dem Kriterienbeirat, dem Expert:innen-Gremium von Ok-Power, beinhaltete auch fachliche Diskussionen mit diversen Marktakteur:innen. Im Ergebnis hat man entschieden, PPA in das bestehende Wahlpflichtkriterium „Neuanlagenförderung“ einzubinden, genauer gesagt in das Kapitel 3.1.1 „Beschaffung von Herkunftsnachweisen aus zusätzlichen Neuanlagen“. Dies ermöglicht die einfache Integration von Teilmengen aus PPA-Projekten sowie einen unkomplizierten Mengenausgleich bei nicht voraussehbarer Minder-Performance der PPA-Anlagen.

Für die Zertifizierung bedeutet das:

  • Herkunftsnachweise von PPA-finanzierten EE-Anlagen werden entsprechend der PPA-Laufzeit länger als Neuanlagen anerkannt (entsprechend PPA-Vertrag und maximal 8 Jahre).
  • Es wird die jährlich von der PPA-Anlage abgenommene Strommenge anerkannt.
  • Entwertet werden die Herkunftsnachweise aus den genannten PPA-Anlagen.

Die Kriterien für das Ökostrom-Gütesiegel Ok-Power in der Version 9.3 ist unter diesem Link zu finden.

4.10.2023 | Quelle: Ok-Power | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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