Wärmeplanungsgesetz kommt in den Bundestag

Blick durch ein Rohr auf andere Rohre für die Fernwärme. Sie liegen in einem Graben.Foto: Anoo / stock.adobe.com
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) steht in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Bundestages. Es soll Kommunen zu einer Wärmeplanung verpflichten und den Umbau der Wärmenetze hin zu erneuerbaren Energien forcieren. Am eingebrachten Gesetzentwurf gibt es aber auch Kritik aus den Ländern.

Direkt um 9 Uhr soll am Freitag, dem 13. Oktober, der Bundestag rund 70 Minuten in erster Lesung über das Wärmeplanungsgesetz debattieren. Noch liegt der Gesetzentwurf dem Bundestag nicht als offizielles Dokument vor. Stand heute fehlt wohl noch die Antwort der Bundesregierung auf die 36-seitige Stellungnahme des Bundesrates zum WPG.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Bundestag das Wärmeplanungsgesetz noch in diesem Jahr beschließen. Das ist auch erforderlich, damit es zum 1. Januar 2024 gemeinsam mit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft treten kann.

Der Bundesrat hatte sich am 29. September mit dem Entwurf zum Wärmeplanungsgesetz befasst. Ein erster und wichtiger Änderungsvorschlag der Länder zum WPG richtet sich auf einen grundsätzlichen Aspekt. Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie von Wärmenetzen sollen laut der Mehrheitsmeinung im Bundesrat im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen. Diese Formulierung war auch schon in einem frü­he­ren Entwurf des Gesetzes ent­hal­ten. Den hatte das Bauministerium zusammen mit dem Wirtschaftsminis­teri­um erarbeitet. 

Vorrang für Erneuerbare gestrichen

Doch im Entwurf der Regierung fehlt diese Vorrang-Regelung. Dabei ist sie auch bereits im Erneuerbare-Energien-Gesetz für Anlagen zur Stromer­zeu­­gung sowie im Energiewirtschaftsgesetz für den Stromleitungsbau zu finden. Die Länder erklären: „Darin liegt ein erhebliches Beschleunigungspotenzial für den Aus­­bau der erneuerbaren Energien im Wärmesektor, da deren Belange dadurch in Abwägungsents­cheidun­gen grundsätzlich der Vorrang eingeräumt wür­de.” Lediglich in Naturschutzgebieten, Nationalparks, nationa­len Naturmonumenten und Kern- oder Pflegezonen von Biosphärenreservaten soll der Vor­­rang nach Ansicht der Länder nicht gelten. 

Photovoltaik vor Solarthermie?

Sollte der Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien am Ende nicht das überragende Interesse zugebilligt werden, so könnte dies zu einer Schieflage führen. Denn Photovoltaikfreiflächenanlagen hätten in der Abwägung der öffentlichen Belange einen großen Vorteil zum Beispiel gegenüber großen Solarthermieanlagen. Doch de­ren Bedeutung für die Wärme­versor­gung wächst in den nächsten Jahren. 

Wichtig ist den Ländern auch, den kalten Wärmenetzen die gleichen Chancen wie den traditionell heißen Netzen zu geben. Das Potenzial kalter Wärmenetze – gerade auch im länd­lichen Raum – sehen sie im Gesetzentwurf nicht ausreichend gewürdigt. „Im Gegenteil”, so der Bundesrat, „verengt die vorge­ge­bene Betrachtungsweise zum Bei­spiel hinsichtlich der Wärme­linien­dich­te die Wärmenetze auf die lang­wie­rig zu planenden, aufwändig zu errichtenden, im Invest teuren und techno­lo­gisch sehr betreuungsintensiven hei­ßen Netze.“

Wasserstoff als Option im Wärmeplanungsgesetz?

Auch dem Wasserstoff wenden sich die Länder zu. Laut WPG-Entwurf der Bundesregierung kann es eine Option sein, ein Wasserstoffaus­bau­gebiet auszuweisen. Hier sollen sich die Hauseigentümer:innen dann darauf verlassen können, dass ihnen Wasserstoff ge­liefert wird. In solchen Gebieten ließen sich dafür vorbereitete Gasheizungen – „H2 ready“ – weiter betreiben. Der Bundesrat dringt nur darauf, dass in der Wärmeplanung sicherzustellen sei, dass die Entwicklungspläne für Wasserstoffnetze mit dem Fernleitungsbetreiber abzustim­men seien. Alternativ solle der Betreiber des lokalen Gasnetzes darlegen, wie vor Ort ausreichend Wasserstoff produziert und gespeichert werden könne. „Soll ein be­plantes Gebiet nach dem Wärmeplanungsgesetz als Wasserstoffnetz aus­­ge­­wiesen werden, ist si­cher­zu­stel­len, dass dieses zukünftig auch tat­säch­lich mit Wasserstoff ver­sorgt werden kann”, so der Bundesrat. Er erwartet, dass der Bedarf an Wasserstoff die Verfügbarkeit kurz- und mittelfristig wahrscheinlich deutlich über­steigt. „Es wird in diesem Zu­sam­men­hang davon ausgegangen, dass der Einsatz von Wasserstoff im Gebäudesektor vor allem durch Nutzungskonkurrenzen und die Zahlungsbereitschaft anderer Sektoren von eher nachgelagerter Bedeutung bleibt”, so die Länder. Außerdem gebe es Alternativen und es sei notwendig, eine Mehrfach­ver­pla­nung des knappen Wasserstoffs zu vermeiden. 

6.10.2023 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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