Verbände: Bioenergie im EEG als Kraft-Wärme-Kopplung fördern

Luftaufnahme eines Hofes mit Biogasfermentern.Foto: Countrypixel / stock.adobe.de
Bei der Bioenergie sollte die Kraft-Wärme-Kopplung gefördert werden, fordern Verbände.
Mit Vorschlägen zur Änderungen im EEG wollen die Bioenergieverbände eine der letzten Chancen nutzen, für Biogas, Biomethan und Holz bessere Bedingungen zu erhalten. Sonst droht vielen Anlagen das Aus.

Um die Bioenergie weiter für die Energiewende in Deutschland nutzen zu können, muss die Förderung im EEG auf die Kraft-Wärme-Kopplung abzielen. Das fordern die Verbände im Hauptstadtbüro Bioenergie. Denn das aktuelle Ausschreibungsdesign des EEG gehe am Bedarf des Markts vorbei. Das hätten die vergangenen Ausschreibungsrunden für Biomethan sowie Biomasse klar gezeigt.

Horst Seide, Präsident im Fachverband Biogas e.V., forderte die Politik daher auf, die mit dem EEG 2023 eingeführte Verengung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke zurückzunehmen. ES gelte vielmehr, den Schwerpunkt auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zu legen. Die Ausschreibungsergebnisse der überzeichneten regulären Biomasse-Ausschreibung und der mehrmals fehlgeschlagenen Biomethan-Ausschreibungen zeigten, dass Projektierer an Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen – betrieben mit Biogas, Biomethan oder Holz – interessiert seien, nicht aber an Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung.

„Bei den im Ausschreibungsdesign vorgeschriebenen geringen Volllaststunden, in denen ein Biomethan-Peaker maximal betrieben werden darf, ist an eine sinnvolle Verwendung der Wärme gar nicht zu denken. Dabei sollte die Bundesregierung im Hinblick auf die längst überfällige Wärmewende Stadtwerken oder Betreibern lokaler Wärmenetze ermöglichen auch Biomethan einzusetzen, und zwar so, dass Strom und Wärme klimaneutral erzeugt werden können,“ so Seide.

Viele Bioenergie-Anlagen vor dem Aus

Auch Bernhard Krüsken, Generalsekretär im Deutschen Bauernverband e.V., unterstrich die mangelhafte Ausgestaltung des aktuellen EEG 2023. „Eine immer stärkere Reduzierung des Anteils klassischer nachwachsender Rohstoffe bei gleichzeitig ausbleibender Vergütungsanhebung, die die Verwendung alternativer, aber teurerer Substrate kompensieren könnte, ist absurd. Hier sind intelligente Lösungen gefragt, die kleineren, dezentralen Anlagen eine Zukunftsperspektive eröffnet und gleichzeitig Kostensteigerungen – auch durch die Inflation – aufgreift. Langfristig können landwirtschaftlich geführte Biogasanlagen zu den aktuellen Konditionen keine Energie mehr produzieren. So läuft Deutschland Gefahr, einen wesentlichen erneuerbaren Energieproduzenten zu verlieren.

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, stellte anschließend die Vorschläge der Branche im Detail vor. Den Fokus legte sie dabei insbesondere auf die Ausschreibungsvolumina sowie einiger Hemmnisse. Das reguläre Biomasse-Ausschreibungsvolumen sollte nicht reduziert werden. Vielmehr gelte es, sie um die nicht in Anspruch genommenen Volumina der Biomethan-Ausschreibungen zu erhöhen. „Ebenfalls sind die Südquote oder die endogene Mengensteuerung schlichtweg ein unnötiger Bremsklotz. Wir brauchen zur Erreichung unserer Klimaziele alle erneuerbaren Potenziale und sollten diese nicht künstlich ausbremsen,“ empfahl Rostek. Man müsse den Weg hin zu einer noch flexibleren Stromproduktion konsequent beschreiten, so Rostek. Der Flexibilitätszuschlag in der regulären Ausschreibung sei an die Inflation anzupassen, um weiteren Zubau von Flexibilität zu ermöglichen.

9.10.2023 | Quelle: Hauptstadtbüro Bioenergie | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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