BEG-Förderung für Heizungen in der Diskussion von Parlament und Heizungsbranche

Hängemappe mit Aufschrift Heizungsförderung und Geldscheinen - Symbol für BEG.Foto: studio v-zwoelf / stock.adobe.com
Bevor das Wirtschaftsministerium die erneuerte BEG-Förderung für Heizungen und Effienzmaßnahmen an Gebäuden bekanntgeben kann, muss ihm erst der Haushaltsausschuss zustimmen. Doch die Parlamentarier sind nicht mit allen Vorschlägen der Regierung einverstanden. Zudem gibt es auch aus der Heizungsbranche weitergehende Forderungen.

Die BEG-Förderung für Heizungen ist ein wesentliches Instrument des Bundes, um Bürger:innen beim Austausch ihrer Heizungen zu unterstützen. Ab dem 1. Januar 2024 soll die neue Förderung mit teils verbesserten Fördersätzen zur Verfügung stehen. Doch noch steht der Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages aus. Und noch ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nicht auf dessen Tagesordnung zu finden.

Kritik von Abgeordneten an BEG-Förderung für Heizungen

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich allerdings schon am 11. Oktober mit der erneuerten BEG-Förderung für Heizungen und Sanierungsmaßnahmen befasst. Diese Sitzung war nicht-öffentlich. Bekannt ist bislang lediglich, dass sich Abgeordnete mehr Technologieoffenheit wünschen. Dahinter verbirgt sich unter anderem, dass die Förderung von Biomassekesseln nicht mehr an die Forderung geknüpft sein soll, sie durch Solarthermie- oder Photovoltaikanlagen oder Wärmepumpen ergänzen zu müssen. Außerdem wünschen sich Abgeordnete offenbar eine stärkere Differenzierung der Förderung abhängig vom Einkommen.

Mehr Details zum Vorschlag des Wirtschaftsministeriums für die Förderung von neuen Heizungen sind hier zu lesen. Gegenüber dem ersten Vorschlag hat die Regierung zudem den Kreis der Vermieter:innen erweitert, die einen Speed- bzw. Klimabonus erhalten können. Außerdem will sie bei Maßnahmen an der Gebäudehülle den Fördersatz auf 30 Prozent anheben.

Für die Heizungsbranche ist die Förderung natürlich von sehr großer Bedeutung. Einige Verbände haben sich bereits im Rahmen der Anhörung zur BEG-Förderung für Heizungen zum Regierungsvorschlag geäußert. In dieser Woche nutzten der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) die Deutsche Wärmekonferenz, um einen 10-Punkte-Plan für mehr Tempo bei der Heizungsmodernisierung vorzulegen.

Forderungen der Branche zur BEG-Förderung für Heizungen

Einige der 10 Punkte richten sich auf die BEG-Förderung für Heizungen. So fordern die Verbände, die maximal förderfähigen Investitionskosten für die erste Wohneinheit von 30.000 auf mindestens 45.000 Euro pro Modernisierungsfall anzuheben. Der Regierungsvorschlag sieht den geringeren Betrag vor. In der derzeit geltenden Förderrichtlinie der BEG sind Investitionskosten von maximal 60.000 förderfähig.

Die Regierung sieht einen Geschwindigkeits- bzw. Klimabonus vor. Der soll bei 25 Prozent liegen und sowohl in eigengenutzten als auch vermieteten Gebäuden gelten. BDH und ZVSHK wollen diesen Bonus auf 30 Prozent angehoben sehen. Außerdem soll er auch für Gasheizungen gelten, die jünger als 20 Jahre sind. Und tatsächlich wäre es sicherlich gut vermittelbar, wenn man gerade beim frühzeitigen Wechsel noch nicht so alter Heizungen einen Speed-Bonus gewährt.

Vereinfachung bei Biomasseheizungen

Wie einzelne Abgeordnete des Bundestages so will auch die Heizungsbranche eine Vereinfachung bei den Biomasseheizungen. Die Kombinationspflicht soll wegfallen. Sie ist in der derzeit geltenden Förderrichtlinie bereits enthalten und die Regierung möchte sie fortführen. Außerdem möchten die Verbände auch kompakte Hybridwärmepumpen und Effizienzmaßnahmen wie eine Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung und Pumpentausch (BEG EM) in die BEG-Förderung für Heizungen aufnehmen.

Aus Sicht der Branche wäre es zudem hilfreich, mit der neuen BEG-Förderung für Heizungen sofort zu beginnen und nicht erst im kommenden Jahr. Dabei soll es für die Gebäudeeigentümer:innen in der Übergangsphase eine Wahlmöglichkeit zwischen alter und neuer Förderung geben.

Auftrag vor dem Förderbescheid bei Havariefällen

Ein Problem, dass in der Praxis schnell auftreten kann, ist der Defekt einer alten Heizung. Dann muss schnell Ersatz her und die Zeit ist möglicherweise zu knapp, um eine Förderung zu beantragen. In diesen Havariefällen solle, so BDH und ZVSHK, eine nachträgliche Antragstellung in der BEG möglich sein. Das ist derzeit so nicht möglich, weil ein Antrag immer vor der Auftragserteilung zu stellen ist. Allerdings möchte die Regierung die Antragsbearbeitung für fast alle Heizungsförderungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) auf die KfW Bank übertragen. Und die schafft es bei einigen Förderprogrammen, innerhalb von wenigen Stunden nach einem Antrag einen Förderbescheid zu versenden.

BDH-Präsident Jan Brockmann wies bei der Präsentation des 10-Punkte-Programms darauf hin, dass die Heizungsindustrie für das Jahr 2023 zwar ein historisch gutes Ergebnis erwartet. Der Verband gehe von deutlich über einer Million abgesetzten Wärmeerzeugern im deutschen Markt aus. Dies sei jedoch eine Momentaufnahme, die von Vorzieh- und Sondereffekten geprägt sei, sagt Brockmann. Tatsächlich seien die Menschen durch die langwierige und öffentlich geführte Debatte rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachhaltig verunsichert. Zudem sorge die allgemeine wirtschaftliche Situation für Zurückhaltung bei Heizungsmodernisierungen. Daher erwarten viele der im BDH organisierten Unternehmen für das erste Quartal 2024 laut einer internen Verbandsumfrage eine deutliche Marktabschwächung.

13.10.2023 | Autor: Andreas Witt
© Solarthemen Media GmbH

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