Wärmeplanungsgesetz: Einsatz aller Erneuerbaren gefordert

Fermenter einer Biogasanlage auf einem grünen Wiesenhügel.Foto: Fachverband Biogas
Biogas und Biomethan bieten viel Potenzial für die Wärmewende. Die Verbände fordern, dieses auch zu nutzen.
Für die künftige Wärmeplanung sollen alle regenerative Energien genutzt werden. Das fordern Verbände am Tag der ersten Lesung zum Wärmeplanungsgesetz.

Anlässlich der ersten Lesung zum Wärmeplanungsgesetz (WPG) im Deutschen Bundestag am 13.10.2023 haben sich verschiedene Verbände zu Wort gemeldet. So begrüßte der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) die Absicht, das WPG noch in diesem Jahr zu verabschieden. Es gebe Planungssicherheit bei der längst überfälligen Wärmewende.

Die vorgesehenen Regelungen gelte es aber so auszugestalten, dass alle Erneuerbaren Wärmetechnologien die Dekarbonisierung des Wärmesektors zügig voranbringen können. Das erfordere für die Bioenergie unter anderem die Streichung des Biomassedeckels, so BEE-Präsidentin Simone Peter.

Bioenergie und grünes Methan nicht benachteiligen

Ins gleiche Horn stieß das Hauptstadtbüro Bioenergie. So stelle die Bioenergie den mit Abstand größten Teil erneuerbarer Wärme in Wärmenetzen. Sie müsse deshalb folgerichtig bei der Defossilisierung der leitungsgebundenen Wärme eine entscheidende Rolle spielen. „Holzheizkraftwerke und Biogasanlagen sind ganzjährig verfügbar und stellen gesichert erneuerbare Wärme bereit. Dennoch wird die Bioenergie im Kabinettsentwurf der Bundesregierung unnötigerweise eingeschränkt“, kritisiert HBB-Leiterin Sandra Rostek.

Der BEE warnte in seiner Stellungnahme zum Wärmeplanungsgesetz zudem davor, grünes Methan gegenüber Wasserstoff zu benachteiligen. „Heizungen, die den 65 Prozent Anteil Erneuerbarer Wärme erfüllen, sollten Bestandsschutz erfahren und im Falle eines späteren Netzausbaus von einem Anschlusszwang befreit werden”, forderte Peter.

Die Pflicht zur Umstellung auf mindestens 65 Prozent Erneuerbare Wärme in Heizungen verzögert sich nach dem vorliegenden Gesetzentwurf vielerorts bis 2028. Grund ist die geplante Kommunale Wärmeplanung. Dafür gelte es, Hindernisse für lokale Wärmeanlagen weiter abzubauen.

„Wenn Erneuerbare Wärmeanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und weitere Bestimmungen im Baugesetzbuch (BauGB) angepasst werden, schaffen wir die Ziele leichter”, so Peter. Hemmnisse bestünden im BauGB insbesondere bei den Regelungen zum Bauen im Außenbereich für Solar- und Geothermieprojekte, bei der Umrüstung bestehender Biogasanlagen von Stromerzeugung auf Biomethaneinspeisung sowie bei der Wärmeauskopplung von Biogasanlagen.

GIH: Regierung soll Kostenrahmen für Fernwärme setzen

Der Energieberaterverband GIH gibt zum Wärmeplanungsgesetz zu bedenken, dass es in manchen Kommunen wahrscheinlich weder Wärme- noch Wasserstoffnetze geben werde. Dort wäre es wünschenswert, wenn diese ihre Planungsergebnisse nicht erst zum letztmöglichen Termin bekanntgäben. „Vor diesem Hintergrund sollte der Gesetzgeber auch über unbürokratische Ausnahmen für zersiedelte und kleine ländliche Kommunen mit personell knapp aufgestellten Planungsabteilungen nachdenken. Um als Energieberatende Entscheidungsprozesse kompetent begleiten zu können, wünschen wir uns zudem ein bundesweites, digitales, einheitliches und transparentes Wärmeplanungsregister“, sagt GIH-Bundesvorsitzender Stefan Bolln.

Die Transparenz spiele aber auch auf der Kostenseite eine tragende Rolle. „Wenn sich die Preise für eine Kilowattstunde Fernwärme wie kolportiert zwischen 7 und 25 Cent bewegen, ist sinnvoller Rat kaum möglich. Die Bundesregierung sollte daher unbedingt Verbraucherschutzmaßnahmen aufsetzen, die dafür sorgen, dass die Kosten für Fernwärme nur innerhalb eines kalkulierbaren Rahmens schwanken.“

13.10.2023 | Quelle: HBB, BEE, GHI | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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