EU-Energieministerrat einigt sich beim EU-Strommarktdesign
Gestern Abend hat sich der EU-Energieministerrat in Brüssel zum Aussehen des zukünftigen EU-Strommarktdesigns geeinigt. „Es ist gut, dass der EU-Energieministerrat sich auf eine gemeinsame Position beim Strommarktdesign geeinigt hat und die Reform mit Blick auf den kommenden Winter und die Europawahlen 2024 nicht weiter verzögert wird“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Damit hätten die EU-Energieminister:innen einen Kompromiss gefunden, der auch für Deutschland und Frankreich akzeptabel ist und so die seit dem Sommer andauernde Pattsituation im Rat auflöst.
Bei Differenzkontrakten, den sogenannten „Contracts for Difference“ (CfDs), hat sich der Rat weiterhin für die freiwillige Nutzung seitens der Unternehmen ausgesprochen. Damit bleiben laut BDEW marktlich-wettbewerbliche Mechanismen im Strommarkt erhalten. „Die neue Ausweitung von CfDs auf Bestandsanlagen muss richtigerweise auf klar eingegrenzte Fälle wie substanzielles Repowering, Kapazitätserweiterung oder Laufzeitverlängerung beschränkt bleiben“, so Andreae. Wichtig für gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem Markt sei auch, dass man wie vom BDEW gefordert nicht nur die Designkriterien, sondern auch die Verwendung von CfD-Einnahmen durch klare Leitlinien steuert. Dies hätte der Rat nun bestätigt. Die Überprüfung der Einhaltung dieser CfD-Leitlinien durch die EU-Kommission nach dem EU-Beihilferecht begrüßt der BDEW, um Handels- und Wettbewerbsverzerrungen im EU-Binnenmarkt zu verhindern.
PPA und CfD wichtige Säulen im EU-Strommarktdesign
„Klar ist: Neben langfristigen Stromlieferverträgen – sogenannten PPA (Power Purchase Agreements) – sind CfD die zweite wichtige Säule beim Ausbau der erneuerbaren Energien“, so Andreae. „Kritisch sehen wir, dass die Erlösabschöpfung in die Ratsposition – wenn auch optional und zeitlich befristet – aufgenommen wurde. Diese kann nun von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 30. Juni 2024 wieder eingeführt werden. Eine Erlösabschöpfung würde die Bemühungen, den Erneuerbaren-Ausbau zu forcieren, konterkarieren. Sie stellt einen erheblichen Markteingriff dar, erschüttert das Vertrauen der Investoren und bremst damit ungewollt den Ausbau der erneuerbaren Energien aus.“
Darüber hinaus sieht der BDEW die geplante Einführung virtueller Handelsplätze – sogenannten Virtual Hubs – kritisch. Es sei daher richtig und wichtig, dass der Rat hierfür eine Folgenabschätzung einfordert. Allerdings sollte man diese auch ergebnisoffen, also mit der Möglichkeit einer Nichteinführung, durchgeführen. Eine solche Folgenabschätzung wäre auch vor Einführung der künstlichen Lastspitzenreduktion in Form eines sogenannten Peak Shaving Products wünschenswert gewesen.
„Wenngleich es optional im Falle vom Preiskrisen anzuwenden ist, handelt es sich hierbei um ein sehr komplexes Instrument, das dem Markt Flexibilität entzieht und letztlich Strom teurer für die Verbraucherinnen und Verbraucher macht“, sagt Andreae. Damit torpediere es die eigentliche Absicht der EU-Kommission, Verbraucherinnen und Verbraucher vor hohen Preisen besser zu schützen. Beide Instrumente, Virtual Hub und Peak Shaving Product, sieht der BDEW daher als sehr problematisch für den Binnenmarkt an und hatte sich wiederholt für ihre Streichung eingesetzt. Nun gelte es, während der Trilog-Verhandlungen zum EU-Strommarktdesign weiterhin konstruktiv an Lösungen zu arbeiten.
18.10.2023 | Quelle: BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH