Bundesnetzagentur reduziert Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land

Im Bild Monteure bei der Montage einer Nabe einer Windenergieanlage, das Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land wurde reduziert.Foto: BWE / Tim Riediger
Das ursprünglich geplante Volumen von 3.192 MW wäre laut BWE erreichbar gewesen.
Um mehr als ein Drittel hat die Bundesnetzagentur das Volumen für Windenergie an Land in der kommenden Ausschreibungsrunde reduziert. Der Branchenverband BWE kritisiert die Volumenreduktion als falsches Signal und fordert den Höchstwert für das kommende Jahr schnell festzulegen.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Volumen in der Ausschreibungsrunde für Wind an Land mit dem Gebotstermin 1. November reduziert. „Mit der massiven Kürzung um mehr als ein Drittel auf 2.086 MW streicht die BNetzA das dritte Mal in Folge das Ausschreibungsvolumen zusammen. Der BWE hatte bereits darauf hingewiesen, dass genügend Genehmigungen zur Verfügung stehen, um das ursprüngliche Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land von 3.192 MW zu befüllen. Vor diesem Hintergrund ohne Not das Volumen derart deutlich zu beschneiden, setzt ein falsches Signal”, sagt Bärbel Heidebroek, Präsidentin Bundesverband Windenergie (BWE).

Vorgesehenes Ausschreibungsvolumen für Windenergie an Land erreichbar

Ursprünglich sollten 2023 rund 12,8 GW in die Ausschreibung gehen. Sogar wenn die Ausschreibungsrunde zum 1. November nun vollumfänglich ausgefüllt würde, könnten in diesem Jahr noch rein rechnerisch maximal 6.496,5 MW bezuschlagt werden. Der BWE weist darauf hin, dass derzeit ein schon genehmigtes, aber noch nicht bezuschlagtes Volumen von in Summe 3.860 MW aus den Jahren 2021 (180 MW), 2022 (600 MW) und 2023 (3.065 MW) bereitsteht. Das ursprünglich geplante Volumen von 3.192 MW wäre also erreichbar gewesen. Damit hätte zu Ende des Jahres das Gesamtzuschlagsvolumen bei 7.601,9 MW liegen können.

„Wir hätten in diesem Jahr mit Zuschlägen im Volumen von deutlich mehr als 7.000 MW eine starke Ausgangsbasis für die Erreichung der EEG-Zubauziele legen können. Durch die Kürzung bleiben wir deutlich dahinter zurück“, kritisiert die BWE-Präsidentin. „Die Bundesnetzagentur muss nun zumindest möglichst frühzeitig den Höchstwert für das kommende Jahr festlegen. Angesichts der weiter dramatischen Preis- und Zinssteigerungen muss dieser mindestens auf dem aktuellen Niveau belassen werden.“ Die Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette bräuchten Planbarkeit, um ihre Investitionsentscheidungen zu treffen. „2022 wartete die BNetzA bis zum buchstäblich letzten Tag, um die Anhebung der Höchstwerte zu verkünden. Das darf sich nicht wiederholen”, so Heidebroek.

Die Gebotsrunde vom 1. August 2023 für Windenergie an Land war leicht unterzeichnet, obwohl die BNetzA das Ausschreibungsvolumen von 3.192 MW auf 1.667 MW reduziert hatte.

19.10.2023 | Quelle: BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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