Debatte ums Wärmeplanungsgesetz

Blick von oben in den Plenarsaal des Bundestages während einer Debatte. Symbolbild für den Bundeshaushalt 2024.Foto: Marc-Steffen Unger / Deutscher Bundestag
Am 13. Oktober hat sich der Bundestag in erster Lesung mit dem Wärme­planungs­gesetz (WPG) befasst. Und am Montag traf sich der Bundestagsausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zu einer Anhörung zum WPG.

Mit der Debatte im Bundestag hat jetzt das eigentliche Gesetzgebungsverfahren für das Wärmeplanungsgesetz begonnen, nachdem die Bundesregierung sich auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf einigen konnte. In der ersten Debatte im Bundestag zeichnete sich am Freitag ab, dass die Ampelkoalition das Gesetz zum Beschluss bringen wird. Auch die Fraktionen von Die Linke und der Union sind wohl grundsätzlich dafür. So erklärte der Bundestagsabgeordnete Michael Kießling für die Unionsfraktion: „Es wird höchste Zeit, dass wir heute über die Wärmeplanung sprechen.”

In Debatte mehr Spielraum für Biomasse im Wärmeplanungsgesetz gefordert

Im Detail wird es aber wohl noch zu Änderungen kommen. So kritisierte nicht nur die Union den aus ihrer Sicht zu begrenzten Einsatz der Biomasse. Der FDP-Abgeordnete Daniel Föst erklärte, die Biomasse werde diskriminiert. Und die SPD-Abgeordnete Verena Hubertz sprach sich für eine differenzierte Betrachtung der Biomasse abhängig von der regionalen Situation aus. Dies weicht von den klaren Vorgaben im Entwurf für das Wärmeplanungsgeetz ab. Um sich mit dem Thema näher zu befassen, habe sich auch eine „Taskforce-Untergruppe” mit Beteiligten aus den drei Ampelparteien gebildet.

Neben der Biomasse werden weitere Themen die jetzt kommende Diskussion bestimmen. Sie wurde sowohl in der Plenardebatte als auch während der Expertenanhörung sichtbar. Dies betrifft die Terminsetzungen im WPG. So sprachen sich sowohl Abgeordnete als auch Vertreter:innen der kommunalen Spitzenverbände für etwas längere Fristen aus, bis zu denen die Gemeinden Wärmepläne vorlegen sollten. Sie halten es aber auch „für das richtige Instrument, um die Herausforderungen einer flächendeckenden klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 strategisch anzugehen”.

Debatte über Finanzierung

Eine intensivere Diskussion kann es über die Finanzierung geben. So fordert Ingbert Liebing vom Verband kommunaler Unternehmen (VKU), „eine auskömmliche und kontinuierliche Förderung zu gewährleisten“. Dafür solle die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in das Wärmeplanungsgesetz überführt werden. Zudem solle es mit „ausreichenden Finanzmitteln in Höhe von mindestens drei Milliarden Euro pro Jahr ausgestattet werden”, so die Forderung des VKU.

Ebenso wie der Bundesrat fordern auch die Kommunen, die Errichtung von Wärmenetzen und die Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien solle als „überragendes öffentliches Interesse“ im Wärmeplanungsgesetz geregelt werden. Hierzu hatte die Bundesregierung aber bereits den Ländern geantwortet, eine entsprechende Regelung solle ins Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) aufgenommen werden. In Paragraf 122 EnWG solle es heißen: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, die in ein Wärmenetz gespeist wird, von erforderlichen Neben­an- lagen sowie von Wärmenetzen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.

19.10.2023 | Autor: Andreas Witt
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