Klage in Kiel: Mieter:innen dürfen Balkonkraftwerk anbringen

Im Bild ein Balkonkraftwerk, ein Mieter Ehepaar aus Kiel hat gerichtlich erstritten, dass es ein solches installieren darf.Foto: Maryana / stock.adobe.com
Die DUH fordert, dass der Gesetzgeber das geplante Mitspracherecht von Vermietern bei Balkonkraftwerken mit einem Kriterienkatalog klar definiert.
Vielerorts wird Mieter:innen die Installation eines Balkonkraftwerks verweigert. Die Deutsche Umwelthilfe hat ein Kieler Ehepaar nun bei einer Klage unterstützt. Mit Erfolg: Das Balkonkraftwerk darf angebracht werden.

Eine von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützte Klage einer Mieterin und eines Mieters zur Genehmigung ihres Balkonkraftwerks ist erfolgreich. Die Vermieterin hat in Folge des Rechtsstreits nun nach knapp einjähriger Verzögerung ihren Widerstand per Anerkenntnisurteil aufgegeben. Das Ehepaar Weyland darf die Mini-Photovoltaik-Anlage nun anbringen. Wie zahlreichen Mieterinnen und Mietern in Deutschland wurde dem Paar die Anbringung der Stecker-Solaranlage mit unsachlichen und überzogenen Forderungen von ihrer Hausverwaltung Haus & Grund Kiel faktisch untersagt. Um Willkür künftig vorzubeugen und Rechtssicherheit für Mieter und Mieterinnen zu schaffen, fordert die DUH das gesetzlich geplante Mitspracherecht von Vermieterinnen und Vermietern bei der Genehmigung von einem Balkonkraftwerk zu konkretisieren.

„Die Forderungen der Hausverwaltung waren unangemessen und hätten vor Gericht keinen Bestand gehabt. Sobald der Klageweg bestritten wurde, haben Hausverwaltung und Beklagte deshalb auch schnell eingelenkt“, sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. „Es kann nicht sein, dass Mieterinnen und Mieter bei der Anbringung von Balkonkraftwerken der Willkür ihrer Vermieter überlassen werden. Es braucht dringend transparente rechtliche Rahmenbedingungen, die die Energiewende zuhause unterstützen und nicht ausbremsen.“ Deshalb müsse Justizminister Marco Buschmann das geplante Mitspracherecht von Vermietern zum Beispiel mit einem Kriterienkatalog klar definieren. Damit könne er eine Klagewelle von potenziell hunderttausenden Betroffenen und weitere Verzögerungen bei der Energiewende von unten verhindern. „Menschen, die einen Beitrag zur Energiewende leisten wollen, dürfen nicht mehr länger von der Politik im Regen stehen gelassen werden. Wir stehen hinter den Betroffenen und unterstützen, wo nötig, auch weiter vor Gericht“, so Metz.

Mieter Weyland fordert: Verzögerungstaktik beim Balkonkraftwerk beenden

Für Matthias Weyland, Kläger aus Kiel, ist es ist höchste Zeit, dass die Dringlichkeit der Energiewende auch bei den deutschen Hausverwaltungen ankommt. „Die Klage ist für uns ein voller Erfolg und wir freuen uns, dass der rechtliche Weg so schnell Klarheit gebracht hat. Monatelange Diskussionen sind endlich beendet“, sagt Weyland. „Am Ende hat sich der lange Atem für uns gelohnt – auch um zu zeigen, dass die absurden Forderungen und die Verzögerungstaktik von Haus & Grund Kiel vollkommen haltlos waren. Wir hoffen sehr, dass wir mit unserer Klage ein Zeichen setzten konnten – zum Wohle aller Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland.“ Weyland fordert, dass der Bundesverband Haus & Grund die restriktive Balkonkraftwerkstrategie aufgibt und allen Zweigstellen empfiehlt, Mini-Photovoltaik-Anlagen unter klar definierten Kriterien vorbehaltlos zu genehmigen.

Der Rechtsanwalt Dirk Legler, der die Kläger im Gerichtsverfahren vertreten hat, zeigt sich überrascht, wie schnell die Vermieterin von ihren überzogenen Forderungen Abstand genommen hat, nachdem ihr die Klage zugestellt worden war. „Es ist gut, dass wir wohl austarierte, sachliche Gründe für den Klimaschutz durch Balkonkraftwerke vor Ort anbringen konnten und ich hoffe, dass damit für viele andere Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland ein objektiver Maßstab über die Wichtigkeit dieser Form der ‚Energiewende im Kleinen‘ erkennbar wird.“, so Legler.

19.10.2023 | Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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