Solarpaket I: Bundestag berät Novelle des EEG
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt die mit dem Solarpaket I verbundenen Regierungspläne, den Zugang zu preiswertem Solarstrom für private Verbraucher:innen und Unternehmen ab dem kommenden Jahr weiter erleichtern zu wollen. Die Einbringung der mit dem Solarpaket I geplanten EEG-Reform in den Bundestag nimmt der Branchenverband zum Anlass, erneut Nachbesserungen an dem Gesetzespaket zu fordern. Die Gesetzesinitiative enthalte viele gute Reformansätze und Energiewende-Beschleuniger. In der Summe würden diese aber nicht ausreichen, um die von der Bundesregierung in den kommenden drei Jahren angestrebte Verdoppelung des Photovoltaik-Ausbautempos nachhaltig zu sichern. Dafür müssten weitere Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung, zur Kompensation gestiegener Finanzierungskosten und zum Bürokratieabbau greifen.
Dringenden Handlungsbedarf attestiert der Branchenverband der Politik auch bei der Initiierung konkreter Investitionsimpulse zur Wiederansiedlung von Solarfabriken im Gigawattmaßstab am Standort Deutschland. Erforderlich seien diese zum Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen, zur Diversifizierung von Lieferketten, zur Verringerung der Importabhängigkeit, zur Vermeidung von „Solar-Oligopolen“ und damit auch zur Sicherung nachhaltig niedriger Preise bei solartechnischen Schlüsselkomponenten, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Zugleich warnte er aber vor dem Aufbau neuer Handelsbarrieren bei der Solartechnik. Diese könnten die Energiewende in Deutschland ausbremsen.
Der BSW regt an, dass Mehrkosten beim Erwerb von Solaranlagen „Made in Europe“ für einen Übergangszeitraum und in einem begrenzten Umfang mittels sogenannter „Resilienzboni“ und Auktionen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) künftig ausgeglichen werden. Andernfalls sei die Produktion von PV-Wafern, -Zellen und -Modulen aufgrund der zunächst noch geringen Produktionsvolumina nicht wettbewerbsfähig mit den deutlich größeren Solarfabriken in Asien und großzügig geförderten Photovoltaik-Produktionsstätten in den USA.
Solarpaket I: Verbesserungen im EEG in fünf Bereichen
Positive Impulse für die Energiewende erhofft sich der BSW durch folgende Vorhaben des heute im Rahmen vom Solarpaket I in den Bundestag eingebrachten EEG-Gesetzentwurfes in fünf Bereichen:
1. Mehr Raum für Solarparks – Förder-Vorrang für Agri-PV
Die derzeit im EEG verankerte starke Limitierung förderfähiger Solarpark-Standorte behindert zunehmend die Errichtung von Solarstromanlagen auf Freiflächen. Dem will die Ampel-Koalition auf Anregung des BSW nun dadurch begegnen, dass man landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten leichter nutzen kann. Grundsätzlich will man diese künftig für PV-Freiflächenanlagen öffnen. Bundesländer können die Nutzung per Verordnung mittels einer „Opt-Out-Regelung“ nur noch zu einem bestimmten Grad einschränken, der die Zielerreichung beim PV-Ausbau nicht gefährdet.
Um die Effizienz bei der Flächeninanspruchnahme weiter zu erhöhen, wird ein eigenes Auktionssegment mit einem eigenen Höchstwert für besondere Solaranlagen (Agri-, Floating– und Parkplatz-PV) in den Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen eingeführt. Konstruktionsbedingte Mehrkosten dieser Photovoltaik-Systeme kann man so künftig berücksichtigen, was bislang nur sehr eingeschränkt der Fall war. Der Bundesverband neue Energieanbieter (BNE) fordert zusätzlich eine eigene Klasse extensive Agri-PV einzuführen.
2. Netzanschluss wird für Photovoltaiksysteme einfacher
Der Anschluss an das Stromnetz führt bislang regelmäßig zu Verzögerungen bei der Realisierung von Solaranlagen im Eigenheim-, Gewerbe- und auch im PV-Kraftwerkssegment. Hier wird die Bundesregierung nun zumindest teilweise Abhilfe schaffen.
Zur Verlegung von Netzanschlusskabeln zwischen PV-Freiflächenanlagen und Netzanschlusspunkt soll gegen Entschädigungszahlung an den Grundstückseigentümer künftig ein Wegenutzungsrecht eingeräumt werden, wie es bereits im Bereich der Telekommunikation oder beim Bau von Hochspannungsleitungen existiert. Allein durch diese Maßnahme kann sich die Realisierungszeit von Solarparks künftig um durchschnittlich sechs Monate verkürzen. Dies geht aus einer aktuellen Branchenbefragung des BSW hervor. Langwierige und kostentreibende Verhandlungen mit Flächeneigentümern könnten künftig entfallen.
Die bereits im EEG 2023 eingeführte Regelung eines vereinfachten Netzanschlusses für PV-Anlagen bis zu einer Leistung von 10,8 kW will man auf PV-Anlagen bis 30 kW ausweiten. Falls sich der Netzbetreiber innerhalb von vier Wochen nicht zum Netzanschlussbegehren äußert, darf man die Solaranlagen damit in der Regel ans Netz anschließen.
Die bislang unverhältnismäßig strengen Regelungen beim Netzzugang gewerblicher Photovoltaik-Systeme will der Entwurf darüber hinaus in mittleren PV-Leistungsklassen vereinfachen. Das soll etwa durch die Erhöhung des Schwellenwertes zur Anlagenzertifizierung geschehen.
3. Mieter:innen profitieren durch „Gemeinsame Gebäudeversorgung“ und Steckersolargeräte
Die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere Stromverbraucher soll im Rahmen einer „Gemeinsamen Gebäudeversorgung“ attraktiver werden. Dabei werden PV- Anlagenbetreiber nicht mehr zum Energieversorger, sondern können den Solarstrom künftig barrierearm an Mieter:innen und Mitbewohner:innen veräußern, soweit er gerade verfügbar ist.
Zumindest zahlenmäßig ebenfalls wachsen dürfte das Potenzial von Stecker-Solaranlagen, sogenannten Balkonkraftwerken, durch das Solarpaket I, denn der EEG-Gesetzentwurf definiert Steckersolargeräte als eigenen Anwendungsfall für Photovoltaik, grenzt diese in Mieter:innenhaushalten und bei Wohnungseigentümer:innen immer beliebteren solaren Kleinerzeuger:innen von der Installation größerer Solarsysteme rechtlich ab und vereinfacht ihre Nutzung und Anmeldung. Künftig soll man das Balkonkraftwerk nur noch in einer Datenbank eintragen müssen. Alte nicht-digitale Stromzähler darf man übergangsweise weiterverwenden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn die Mini-PV-Anlage Strom vom Balkon ins Netz einspeist. Bisher darf jeder mit einer kleinen Solaranlage 600 Watt Strom produzieren – diese Grenze will man auf 800 Watt anheben.
4. Verbesserte Förderung für tausende „Solarstadl“
Gefolgt ist die Ampel-Koalition der Branchenempfehlung, die Solarstadl-Regelung derart zu aktualisieren, dass Landwirte, die seit dem Jahr 2012 im Außenbereich errichteten Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen zu verbesserten Förderkonditionen nachrüsten können.
5. Vereinfachungen beim Repowering und bei der Direktvermarktung
Neben weiteren Verbesserungen für solare Mieterstrommodelle sieht das Solarpaket Vereinfachungen beim Repowering von Solardächern und bei der Direktvermarktung von Solarstrom vor. Letztere bleiben allerdings hinter den Branchenerwartungen zurück.
19.10.2023 | Quelle: BSW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH