Ampel will Abregelung von Grünstrom mit Auktionen vermindern

Im Bild Windenergieanlagen und ein Strommast, Auktionen sollen die Abregelung von Grünstrom vermindern.Foto: lupolucis / stock.adobe.com
Die Ampel-Fraktionen wollen das Energiewirtschaftsgesetz ändern, um mit Hilfe von Auktionen die Nutzung von ansonsten abgeregelter Grünstromerzeugung zu ermöglichen. Der Branchenverband BDEW sieht Klärungsbedarf.

Die Bundestags-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben kurzfristig einen Änderungsantrag eingebracht, mit dem eine neue Regelung in die geplante Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes aufgenommen werden soll. Die Regelung sieht vor, mit Hilfe von Auktionen die Nutzung von ansonsten abgeregelter Grünstromerzeugung anzureizen. Somit soll es zur Nutzung anstelle der Abregelung von Grünstrom kommen.

„Der BDEW unterstützt grundsätzlich alle Maßnahmen, die eine Nutzung von Erneuerbare- Energien-Strommengen ermöglichen, die ansonsten wegen strombedingter Engpässe nicht erzeugt worden wären. Zusätzlich zuschaltbare Lasten wie zum Beispiel Power-to-Heat-Anlagen oder Elektrolyseure bieten die Chance, mit diesem regenerativ erzeugten Strom beispielsweise Wasserstoff oder Wärme zu produzieren“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. So könnten andere Sektoren vom Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ profitieren.

Der BDEW fürchtet aber, dass es zu falschen Anreize kommen kann. Die geplante detaillierte Regelung im Energiewirtschaftsgesetz (§ 13k EnWG) sieht ein Auktionsmodell vor: Die Übertragungsnetzbetreiber sollen demnach die in Erneuerbare-Energien-Anlagen erzeugten Strommengen in täglichen Ausschreibungen an die Betreiber von zusätzlichen zuschaltbaren Lasten versteigern. Auch für Verteilnetzbetreiber der Spannungsebene 110 Kilovolt ist eine Regelung vorgesehen. Hierzu sind aber noch verschiedene grundlegende Fragen unter anderem durch die Bundesnetzagentur zu klären. Deshalb ist nicht absehbar, ob dies ein in der Praxis erfolgreiches Instrument sein wird. So ist das relevante Kriterium der „Zusätzlichkeit“ noch nicht näher definiert.

Komplexität der Energiesystems bei Verminderung der Abregelung von Grünstrom berücksichtigen

Wichtig ist aus Sicht des BDEW, dass man die Betreiber von Stromverteilnetzen adäquat in das System und die erforderlichen Kommunikationsstränge einbezieht. „Ganz grundsätzlich muss die Energiebranche bei so komplexen Instrumenten unbedingt umfassend einbezogen werden“, sagt Andreae. „Nur wenn die energiewirtschaftliche Praxis und Erfahrung unserer Branche umfassend konsultiert wird, lassen sich Wirkung und Erfolgsaussichten eines solchen Vorhabens angemessen bewerten. Das gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung der Komplexität unseres Energiesystems.“

Der BDEW begrüßt, dass der Gesetzgeber im Energiewirtschaftsgesetz die Regelungen zum Bau von Power-to-Heat-Anlagen bis zum Jahr 2033 verlängert will (§ 13 Abs. 6a EnWG). Damit könne man grünen Strom, den man eigentlich nicht hätte produzieren können, in grüne Fernwärme umwandeln und damit sinnvoll für die Wärmewende einsetzen.

20.10.2023 | Quelle: BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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