Fernwärmeverband AGFW: Fördermittel für effiziente Wärmenetze werden knapp

Im Bild Rohre für die Fernwärme, die auf die Verlegung warten, die Fördermittel in der BEW-Förderung werden knapp.Foto: artmans / stock.adobe.com
Das Wärmeplanungsgesetz wird wahrscheinlich dieses Jahr noch verabschiedet und damit müssen Fernwärmeunternehmen die Wärmenetze schnell ausbauen und gleichzeitig klimaneutral gestalten.
Die derzeit im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) bereitgestellten Mittel sind bald ausgeschöpft. Daher fordert der AGFW die BEW-Förderung gesetzlich im Rahmen des Wärmeplanungsgesetzes zu verankern und auf jährlich mindestens drei Milliarden Euro zu erhöhen.

Der Fernwärmeverband AGFW begrüßt die Einführung einer bundesweit einheitlichen kommunalen Wärmeplanung. Damit das Gesetz die daran geknüpften Erwartungen erfüllen kann und zugleich die handelnden Akteure in den Städten und Gemeinden nicht überfordert, müsse man den vorgelegten Gesetzentwurf aber nachbessern. „Wärmenetzbetreiber investieren schon heute hohe Summen in die Transformation ihrer Netze. Sie benötigen dabei vor allem eines: Investitionssicherheit. Die derzeit im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW-Förderung) bereitgestellten Mittel sind jedoch bald ausgeschöpft“, sagt AGFW-Geschäftsführer Werner Lutsch.

Mittel der BEW-Förderung voraussichtlich 2024 aufgebraucht

Nach eigenen Hochrechnungen gehe der AGFW davon aus, dass die ursprünglich bis 2028 vorgesehenen Fördermittel bereits im nächsten Jahr aufgebraucht sind. „Falls sich die Nachfrage in der gleichen Frequenz wie bisher fortsetzt, wären die rund drei Milliarden Euro BEW-Fördermittel bis Oktober 2024 aufgebraucht. Wir fordern die Bundesregierung daher auf, die BEW-Förderung gesetzlich zu verankern und auf jährlich mindestens drei Milliarden Euro zu erhöhen“, sagt Lutsch. „Politik und Gesellschaft müssen sich vor Augen halten, dass die Wärmewende am Anfang steht.“ Der Bundestag verabschiedet das Wärmeplanungsgesetz wahrscheinlich dieses Jahr noch. „Damit damit müssen unsere Mitgliedsunternehmen noch einmal in einer höheren Geschwindigkeit die Wärmenetze ausbauen und gleichzeitig klimaneutral gestalten“, sagt Lutsch. Daher sei es sehr wahrscheinlich, dass die Branche die enorm wichtigen Fördermittel bald noch stärker abrufen wird als bisher.

Weiteren dringenden Änderungsbedarf sieht der AGFW bei der praktischen Umsetzbarkeit des Gesetzes. „In den allermeisten Fällen werden die kommunalen Wärmepläne nicht von den Gemeinden selbst erstellt. Dazu fehlen sowohl Detailwissen als auch vielerorts schlicht die notwendigen Kapazitäten“, so Lutsch. Die Gemeinden werden daher Dritte mit der Erstellung des Wärmeplans beauftragen. Zur Sicherstellung von Mindeststandards und zur Qualitätssicherung sind anerkannte Regeln der Technik notwendig. Die Festlegung von Mindestanforderungen durch ebensolche Regeln ist ein bewährter und praxisgerechter Weg, um technische Anforderungen außerhalb von Gesetzen zu regeln. „Die Anforderungen an die kommunale Wärmeplanung sollten deshalb am Stand der Technik festgemacht werden, die in anerkannten Regeln der Technik festgehalten werden. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Regelwerksbausteine FW 317, FW 701 und FW 702, die zeitnah veröffentlicht werden“, sagt Lutsch.

20.10.2023 | Quelle: AGFW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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