EU-Kommission legt Maßnahmenpaket für Windenergie vor

Gebäude der EU-Kommission mit Flaggen.Foto: Guido Bröer
Gebäude der EU-Kommission (Archivbild)
Nach langem Ringen hat die EU mit der novellierten Renewable Energy Directive die Ausbauziele für erneuerbare Energien angehoben. Die Europäische Kommission will nun den Windenergie-Ausbau beschleunigen.

Bisher sei die Windenergie in Europa eine Erfolgsgeschichte gewesen, doch in Zukunft stehe sie vor Herausforderungen, begründet die EU-Kommission das von ihr vorgelegte Maßnahmenpaket. Die Nachfrage sei unsicher, die Genehmigungsverfahren langsam und kompliziert, die Rohstoffe und die Fachkräfte knapp, und die Inflation sowie der internationale Wettbewerbsdruck seien hoch. Der europäischen Aktionsplan für die Windenergie, den Kommissionspräsidentin von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Union im vergangenen Monat angekündigt hatte, soll das ändern.

Im Jahr 2022 gab es in Europa einen Zubau von 16 GW Windenergie-Anlagen. Das sind 47 Prozent mehr als im Vorjahr, aber immer noch deutlich weniger als die für die EU-Ziele erforderlichen 37 GW. Der Windenergie-Aktionsplan enthält Sofortmaßnahmen, die von der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Industrie gemeinsam ergriffen werden sollen. Er baut auf bestehenden Strategien und Rechtsvorschriften auf.

Der Plan soll für eine „gesunde und wettbewerbsfähige Windenergie-Lieferkette mit einer klaren und sicheren Projektpipeline“ sorgen. Gleichzeitig mit dem Plan legt die Kommission einen Bericht zur Umsetzung der Ziele der EU für Offshore-Energie vor, in dem auch die Offshore-Windenergie eines von mehreren Themen ist. Der Bericht bezieht sich auf die vor drei Jahren angenommene EU-Strategie für Offshore-Energie.

Windenergie-Maßnahmenpaket der EU-Kommission besteht aus sechs Bereichen

Das Windkraftpaket sieht Maßnahmen der EU-Kommission, der Europäischen Investitionsbank EIB, der EU-Mitgliedstaaten und der Windkraftindustrie vor. Es ist kein Entwurf für eine weitere Rechtsvorschrift. Alle angesprochenen Organisationen können daher sofort tätig werden – oder eben nicht.

Die sechs wichtigsten Bereiche des Maßnahmenpakets beschreibt die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung folgendermaßen.

Schnelle Genehmigungen und mehr Berechnbarkeit des Windenergie-Ausbaus: Die Kommission will gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine Initiative namens „Accele-RES“ starten. Diese soll mit digitalen Genehmigungsverfahren und technischem Support für die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass die neuen EU-Vorschriften für erneuerbare Energien schneller umgesetzt werden. Die Mitgliedsstaaten sollen indessen mit klaren Zusagen, transparenten Zeitplänen für Auktionen und langfristiger Planung sicherstellen, dass die jeweiligen Projektpipelines besser sichtbar sind. Die Kommission will zudem mit einem europäischen Netzaktionsplan den Ausbau der Stromnetze unterstützen.

Besseres Design der nationalen Auktionen: Die Kommission will den Mitgliedsstaaten helfen, die Auktionen anhand objektiver Kriterien zu verbessern. Dabei geht es unter anderem um die Höhe der Wertschöpfung, aber auch um die vollständige und pünktliche Umsetzung der Projekte.

Leichtere Finanzierung: Windkraftprojekte sollen über den Innovationsfonds leichter an Geld kommen. Die Europäische Investitionsbank (EIB) soll dafür Garantien zur Risikominderung bereitstellen. Mitgliedsstaaten sollen ihrerseits die von der EU im Zuge der Krisenbewältigung gewährten befristeten Spielräume für Beihilfen zudem voll ausschöpfen.  

Fairer internationaler Wettbewerb: „Etwaige unlautere Handelspraktiken“ zugunsten außereuropäischer Hersteller würden von der Kommission beobachtet, heißt es allgemein. Mit Handelsabkommen wollen man die Zugang zu ausländischen Märkten verbessern. Investitionshemmnisse wolle die Kommission gemeinsam mit Investoren ermitteln und beseitigen.

Kompetenzpartnerschaften stärken: Mit der – bisher lediglich vorgeschlagenen – „Netto-Null-Industrie-Verordnung“ will die Kommission unter anderem „europäische Kompetenzakademien“ stärken. Auch eine Akademie speziell für die Windenergie soll es geben. Die Akademien sollen Mitgliedsstaaten bei der Weiterbildung und Umschulung von Arbeitskräften unterstützen. Innerhalb von drei Jahren ab ihrer Gründung sollen die Akademien 100.000 Lernende ausbilden.

Beteiligung der Industrie und Verpflichtungen der Mitgliedstaaten:  Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Windkraftindustrie will die eine EU-Windkraftcharta entwickeln, um den Rahmen für eine wettbewerbsfähige Windkraftindustrie in Europa zu verbessern. Da der Windenergieplan an sich keine rechtlich bindende Wirkung hat, ist die gemeinsame Charta entscheidend für die Umsetzung.

24.10.2023 | Quelle: EU Kommission | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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