Parkplatz mit Solarstrom künftig blau statt grau

Eine Straße im Vordergrund. Daran liegt ein Parkplatz, der von einer Solarstrom-Anlage überdacht wird.Foto: Henk Vrieselaar / stock.adobe.com
Die Bundesregierung möchte der Solarstrom-Anlage über einem Parkplatz einen besonderen Stellenwert geben. Bei Ausschreibungen für EEG-Fördergeld sollen Parkplatz-PV-Anlagen künftig stark bevorzugt werden. Derweil gilt für größere Parkplätze mittlerweile in vielen Bundesländern schon eine Solarpflicht.

Die Gesetzesnovelle, mit der die Bundesregierung neben vielem anderen die Solarisierung von größeren Parkplatzflächen vorantreiben will, findet sich im „Solarpaket 1“. Dieses Gesetzgebungs­vorha­ben, das derzeit vom Bundestag bera­ten wird, soll zahlreiche Hürden aus dem Weg räumen, die sich in den letzten Jahren für Betreiber großer und kleiner Solarstromanlagen aufgebaut haben und die einen schnelleren Ausbau der Photovoltaik auf Dächern und Freiflächen verhindern. Wobei erstmals gesetzlich das Ziel festgeschrieben wird, dass der PV-Aus­bau zu etwa gleichen Teilen auf Dä­chern und Freiflächen geschehen soll.

Zu letzteren, die in den Begrifflichkeiten des EEG als „Solaranlagen des ersten Segments“ bezeichnet werden, zählen auch PV-Kraftwerke über Parkplätzen. Zudem teilten solche Parkplatz-Photovoltaikanlagen sich den Titel „besondere Solaran­lagen“ mit schwimmenden Solarstromanlagen auf künstlichen Gewässern (Floating PV) und mit Agri-Photovoltaik, also Solarparks, die so installiert sind, dass eine landwirt­schaft­liche Nutzung weiterhin möglich bleibt.

Drei förderungswürdige Segmente für Solarstrom, darunter Parkplatz-PV

Die Politik hat diese drei Segmente von Freiflächen-Photovoltaik schon seit einigen Jahren als besonders förderungswürdig erkannt, weil sie eine Doppelnutzung von Flächen erlaubt. Deshalb bilden „besondere Solaranlagen“ innerhalb der EEG-Innova­tions­ausschrei­bungen der Bundes­netz­agentur ein bevorzugtes Segment. Untereinander konkurrie­ren Agri-, Floating- und Parkplatz-PV allerdings um Zuschläge. Bislang hat das dazu geführt, dass allein Agri-PV-Anlagen Zuschläge erhielten.

Anstelle der früheren Innovationsausschreibungen werden die „besonderen Solaranlagen“, zu denen bald neben Parkplatz-, Agri-, und Floating-PV auch Anlagen auf wiedervernässten Moorflächen zählen sollen, nun aller­dings in die regulären Ausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen des ersten Segmants integriert.

Parkplatz-PV vor allem anderen

Allerdings soll das Auktionsver­fahren ab 2024 zweistufig werden. Die Bundesnetzagentur muss dann die „besonde­ren Solaranlagen“ bis zu einem festgelegten Kontingent bevorzugt bezuschlagen. Diese Zielzahl wächst Jahr für Jahr um ein halbes Gigawatt von 500 Megawatt (MW) 2024 bis 3000 MW 2029. Zugleich soll für die besonderen Solaranlagen ein weniger strenger Höchstwert für Gebote gelten. Er liegt 2024 zu­nächst bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. In den Folgejahren soll er flexibilisiert werden.

Noch mehr als die anderen Typen von „besonderen Solaranlagen“ werden PV-Anlagen auf Parkplätzen bevorzugt. Diese soll die Bundesnetzagentur noch vor anderen besonderen Solaranlagen bezuschlagen. Sie werden gewissermaßen Primus inter Pares. Der Gesetzentwurf begründet dies so: „Besonders günstig sind im Sinne der Flächennutzung Anlagen auf Parkplatzflächen, da diese bereits versiegelt sind.“

Freilich betrifft dies alles nur Anla­gen mit mehr als ein Megawatt Leis­tung, da kleinere nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen. Doch viele Parkplät­ze erreichen diese Größe von ca. einem Hektar nicht.

Solarstrom auch für kleinen Parkplatz

Wohl aber sind auch kleinere Parkplätze, wenn sie neu gebaut werden, in immer mehr Bundesländern von einer Photovoltaik-Pflicht betroffen. Mittlerweile müssen in mindestens sechs Ländern neue Parkplätze ab einer bestimmten Größe – teils sind es 35, teils 50, teils 100 Parkplätze – im Regelfall mit Solarkraftwerken versehen werden.

Auch für kommunale Bauplanungsämter dürfte das ein Umdenken erfor­dern. Galt bislang die Devise grün statt grau als ultima Ratio der Parkflächengestaltung, so könnte sich jetzt ein Zielkonflikt zwischen grün und blau erge­ben. Denn Verschattung durch Bäume mögen Solaranlagen nicht.

25.10.2023 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

Dieser Artikel ist original in der Zeitschrift Energiekommune erschienen. Bestellen Sie jetzt ein kostenloses Probeabo mit drei Ausgaben!

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