Aus Abo Wind wird Abo Energy

Der Projektierer für Windenergie und Photovoltaik, Abo Wind, hat eine Umbenennung in Abo Energy beschlossen.Foto: Abo Wind
Der neue Name des Unternehmens soll den gewachsenen technologischen Horizont widerspiegeln.
Der Projektierer für Windenergie und Photovoltaik, Abo Wind, hat eine Umbenennung in Abo Energy beschlossen. Zudem ändert das Unternehmen die Rechtsform. Aus der AG wird eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), um den Einfluss der Gründer zu sichern.

Die Hauptversammlung der Abo Wind AG hat sich mit einem klaren Votum der für einen Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ausgesprochen. Bei der außerordentlichen Hauptversammlung am 27. Oktober votierten die Besitzer:innen von 87,17 Prozent der vertretenen Aktien für den Formwechsel. 7.064.373 gültige Stimmen wurden zu dem Tagesordnungspunkt abgegeben. Darunter waren 906.033 Nein-Stimmen (12,83 Prozent). Der Formwechsel beinhaltet neben einer Änderung der Rechtsform auch eine Umfirmierung in Abo Energy. Der neue Name des Unternehmens soll den seit der Gründung im Jahr 1996 deutlich gewachsenen technologischen Horizont widerspiegeln. Das Unternehmen konzentriert sich nicht mehr auf Windenergie, sondern setzt auch Photovoltaik- und Speicherprojekte um.

„Wir freuen uns, dass viele Aktionäre die Chancen erkannt haben, die sich mit einem Wechsel der Rechtsform und der Firmierung für die Gesellschaft ergeben“, sagt Vorstand Alexander Reinicke. Unter anderem die Vertreter der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SDK) hatten sich vor und während der Hauptversammlung vehement gegen den Formwechsel ausgesprochen und Stimmen dagegen gesammelt. Da Aktionäre bei der Hauptversammlung Widerspruch erklärten, kann der Formwechsel allerdings derzeit noch nicht  zur Eintragung beim Handelsregister eingereicht werden.

Abo Energy mit größerem Aufsichtsrat

Neben dem Formwechsel stand auch eine Vergrößerung des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung. Wegen der gewachsenen Größe der Gesellschaft mit mittlerweile regelmäßig mehr als 500 Arbeitnehmer:innen in Deutschland unterfällt die Gesellschaft nunmehr dem Drittelbeteiligungsgesetz. Das bedeutet, ein Drittel des Aufsichtsrats ist durch Vertreter:innen der Mitarbeitenden zu besetzen. Im Zuge dessen besteht der Aufsichtsrat künftig aus sechs statt bislang fünf Mitgliedern, die die Geschäftsführung überwachen. Auch dieser Tagesordnungspunkt wurde mit großer Mehrheit beschlossen, ebenso wie die Wahl der vier Aktionärsvertreter:innen Eveline Lemke, Maike Schmidt, Alexander Thomas und Martin Giehl in den Aufsichtsrat.

Sobald der Formwechsel in eine KGaA im Handelsregister eingetragen ist, bestimmen die beiden Unternehmensgründer, Jochen Ahn und Matthias Bockholt, als Gesellschafter der Komplementärin über die Geschäftsführung der Abo Energy KGaA. Die bisherigen Vorstände werden in der Rolle als Geschäftsführer der Komplementärin das Unternehmen weiterhin führen. Damit behalten die beiden Gründer Einfluss. Das gilt auch für den Fall, dass künftige Kapitalerhöhungen die derzeitige Mehrheit der Gründerfamilien von aktuell rund 52 Prozent verwässern sollten.

31.10.2023 | Quelle: Abo Wind | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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