Verbraucherzentrale NRW: Tipps zum Umgang mit dem Gebäudeenergiegesetz

Im Bild ein Straßenschild mit den Aufschriften Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpe als Symbol für die Tipps der Verbraucherzentrale NRW zum GEG.Foto: hkama / stock.adobe.com
Solarthermie, Biomasse und die Wärmepumpe nutzen erneuerbare Energien. Gas-Hybrid geht ab 2024 nur noch, wenn der Gasanteil maximal 35 Prozent beträgt.
Die Verbraucherzentrale NRW beantwortet einige wichtige Fragen, worauf bei bestehender Heiztechnik oder einem Heizungstausch mit der Neuregelung des Gebäudeenergiegesetzes ab 2024 zu achten ist.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die kontrovers diskutierte Neuregelung des Gesetzes legt energetische Anforderungen an Heizungen fest und sorgte in den vergangenen Monaten bei vielen Verbraucher:innen für offene Fragen. Ist beispielsweise ein Heizungstausch geplant, so greifen die neuen Anforderungen oft erst Mitte 2026 oder gar 2028, je nach Planungen der Kommune. Energieexperte Christian Handwerk von der Verbraucherzentrale NRW erklärt die wichtigsten Punkte und gibt Tipps, wie Verbraucher:innen mit der Neuregelung des GEG umgehen können.

Fragen und Antworten zum GEG vom Energieexperten der Verbraucherzentrale NRW

Neue Heizungen muss man mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betreiben. Welche Energieträger lässt das Gesetz dazu aktuell gelten?

Als erneuerbare Energien lässt das Gebäudeenergiegesetz Strom aus Photovoltaik, Wärme aus Biogas, Bioöl, Holzpellets und Solarthermie zu. Ebenso zählt Umweltwärme aus Luft, Erde oder Wasser dazu, die Wärmepumpen zum Heizen nutzen. Zudem gilt auch sogenannter grüner Wasserstoff, den man mit erneuerbaren Energien aus Wasser hergestellt, als erneuerbarer Energieträger

Müssen Bürger:innen ihre Heizungen ab Anfang 2024 austauschen oder erst, wenn sie 30 Jahre alt sind?

Vorhandene Heizungen muss man nur dann austauschen, wenn sie mit der mittlerweile veralteten Konstant-Temperatur-Technik laufen, Öl- oder Gasheizungen sind und seit mindestens 30 Jahren laufen. Diese Einzelfälle kommen in der Praxis allerdings so gut wie nicht vor.

Die kommunale Wärmeplanung will die Fernwärme ausbauen. Kann man bis dahin mit dem Heizungstausch warten?

Ja, wenn die Heizung nicht zwingend ausgetauscht werden muss. Vorhandene Gas- oder Ölheizungen könnten nach aktuellem Stand unverändert bis zum Jahr 2045 laufen. Einige Kommunen signalisieren bereits, dass sie die Fernwärmenetze im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung ausbauen wollen. An diesen Standorten lässt das GEG dann Fernwärmeanschlüsse zu, aber auch weitere alternative Heiztechnologien.

Ist es sinnvoll, direkt eine Wärmepumpe als neue Heizung einzubauen?

Mit einer elektrisch betriebenen Wärmpumpe würden Verbraucher:innen den Anforderungen des GEG direkt gerecht werden. Allerdings zwingt das GEG private Haushalte nicht dazu, ihre laufende Heizung zu ersetzen. Meist ist es sinnvoll, vor dem Einbau einer neuen Heizung zu prüfen, ob das Gebäude energetisch dafür bereit ist. Als erster Schritt kann eine Dämmung sinnvoller sein. Eine Wärmepumpe spart aber langfristig Energiekosten ein. Bietet die Gebäudehülle energetisch die richtigen Voraussetzungen, ist der Betrieb einer Wärmepumpe eine sinnvolle Lösung. Zudem fördert der Bund die Installation einer Wärmepumpe mit Fördergeldern.

Wie lassen sich in einem Haus mit Etagenheizungen die Anforderungen des GEG erfüllen?

Ist der Austausch von Etagenheizungen in einem Gebäude geplant, müssen diese in Zukunft auch die Gesetzesanforderungen erfüllen. Dies kann pro Wohneinheit eine kleine Wärmpumpe sein oder eine Gasetagenheizung, die man mit Biogas betreibt. Die Eigentümer:innen können sich aber auch dafür entscheiden, langfristig eine Zentralheizung im Gebäude zu betreiben. Für diese Entscheidung hätten sie laut Gesetz fünf Jahre Zeit, für die Inbetriebnahme der Zentralheizung noch weitere acht Jahre.

Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz sind unter diesem Link zu finden.

31.10.2023 | Quelle: Verbraucherzentrale NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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