PV-Branche fordert Erbschaftssteuer-Nachlass für Solarpark-Flächen

Olarpark auf einer landwirtschaftlichen FlächeFoto: Guido Bröer
Eine landwirtschaftliche Fläche, die mit einer Photovoltaik-Freiflächenanlage bestückt ist, kann nach heutiger Rechtslage bei der Hofübergabe an Erben unter bestimmten Umständen zu einer hohen Erbschaftssteuer führen. Dies hat sich nach Darstellung von PV-Projektierern zu einem Ausbau-Hemmnis entwickelt. Sie haben einen neuen Vorstoß unternommen, das Steuerrecht in diesem Punkt möglichst schon in bereits laufenden Gesetzgebungsverfahren ändern. Bundesfinanz- und Landwirtschaftsministerium zeigen allerdings wenig Neigung auf die Forderungen einzugehen.

Bereits in der im Mai 2023 veröffentlichten Photovoltaikstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums findet sich der Punkt: Das Ministerium von Robert Habeck wolle sich für die „Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen” einsetzen. Denn genau dort liegt der Schlüssel: Für landwirtschaftliches Vermögen fallen im Erbschaftsfall kaum Steuern an, um die Fortführung der Betriebe durch Hoferben nicht zu gefährden. Wird eine Fläche jedoch als Solarpark genutzt, so wird sie in Sachen Erbschaftssteuer anders bewertet. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (BNE) rechnet vor, dass bei einem 20-Hektar großen Solarpark 500.000 Euro Erbschaftssteuer anfallen können.

Erbschaftssteuer: Risiko durch Solarpark

Auch wenn in den ersten Jahren nach einer Hofübergabe ein Solarpark entsteht, kann der Fiskus nachträglich höhere Erbschaftssteuern fordern. Das hat sich unter Landwirten herumgesprochen und hält offenbar viele davon ab, auf die eigentlich sehr lukrativen Pachtangebote von PV-Projektierern einzugehen. Zwar hat die PV-Branche Vermeidungsstrategien in Form von vertragliche Regelungen entwickelt, die das steuerliche Risiko für Landwirte einschränken sollen. Beispielsweise könnte eine geringfügige Beteiligung der Landbesitzer an der Projektierungsgesellschaft die steuerliche Beurteilung im Erbschaftsfall ändern. Aber solche Regelungen haben ihre Tücken und können nicht alle Landwirte überzeugen.

Bundeskabinett ist uneins über Solarpark-Erbschaftssteuer

Wenngleich die Bundesregierung bereits einige des steuerlichen Maßnahmen zugunsten der Photovoltaik umgesetzt hat oder in derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren adressiert, ist in Sachen Erbschaftssteuer noch keine Änderung in Sicht. Habecks BMWK, das sich dieses Thema in seiner Solarstrategie auf die Fahnen geschrieben hat, sind die Hände gebunden, solange das zuständige Finanzministerium keinen Handlungsdruck sieht. Zumal auch das von Habecks Parteifreund Cem Özdemir geführte Landwirtschaftsministerium Vorbehalte hat. Dort verweist man gern auf die Agri-Photovoltaik als legale Möglichkeit zur Vermeidung der höheren Erbschaftssteuer. Bleibt nämlich mindestens 85 Prozent einer landwirtschaftlichen Fläche trotz PV-Modulen für Ackerbau und Viehzucht nutzbar, so gilt sie weiterhin als dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen zugehörig.

Weil Agri-PV aufgrund höherer Kosten und Komplexität nur einen Teil des Marktes abdecken könne, bedarf es allerdings aus Sicht der PV-Branche einer grundsätzlicheren Lösung für alle Arten von Solarparks, wenn die Bundesregierung ihr Ausbauziel von jährlich 11 Gigawatt PV-Freiflächenanlagen erreichen will.

Chefinnen und Chefs von 18 Photovoltaik-Projektierungsunternehmen haben deshalb jetzt unter Federführung des BNE einen Brief an die Minister Habeck und Lindner geschrieben, in dem sie fordern, PV-Park-Flächen weiterhin dem landwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen. Dies möge noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Solarpaket 1 geschehen, so der Appell. Auch weitere Verbände, wie der Bundesverband Solarwirtschaft und der BDEW, hatten sich bereits im Zuge der Anhörungen zum Solarpaket 1 für eine Änderung der Erbschaftssteuer für Solarparkflächen stark gemacht.

Änderung des Bewertungsgesetzes BewG

Dazu müssten nach dem bereit 2022 erarbeiteten Formulierungsvorschlag des BNE drei Paragraphen des Bewertungsgesetzes (BewG) geändert werden. Während der BNE dabei lediglich eine photovoltaische Nutzung der Flächen im Blick hat, kann das Problem aber auch im Zuge der Wärmeerzeugung durch Freiflächen-Solarthermieanlagen verstärkt auftreten. Sollte der Bundestag das Thema aufgreifen und das Bewertungsgesetz ändern, wäre er also gut beraten, eine technologieneutrale Formulierung zu wählen, die für beide Solartechnologien passt.

Größere Steuerausfälle für den Fiskus erwartet der BNE durch eine solche Neuregelung des BewG nicht. Schon deshalb, weil durch die PV-Anlage Ertrags- und Gewinnsteuern anfielen, erläutert BNE-Bereichsleiter Bernhard Strohmayer. Aber auch einer Erhöhung der Grundsteuern für Energieflächen stehe der Verband durchaus offen gegenüber, da ja tatsächlich mit einem Solarpark auch für den Landwirt aus einer solchen Fläche höhere Einnahmen zu erwirtschaften seien als durch Ackerbau und Viehzucht.

8.11.2023 | Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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