TÜV Nord prüft Standortgüte von Windenergieparks

Windpark hinter Rapsfeld in hügeliger Landschaft unter blauem Himmel.Foto: elxeneize / stock.adobe.com
Windparks müssen seit 2021 die Standortgüte regelmäßig prüfen lassen, um EEG-Vergütungen zu erhalten.
Der TÜV Nord führt jetzt auch die Bestimmung der Standortgüte für Betreiber von Windparks durch. Eine solche Prüfung ist für Betreiber zwingend, um EEG-Vergütungen dauerhaft zu erhalten.

Der TÜV Nord hat von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) die Genehmigung erhalten, die Standortgüte von Windenergieparks zu prüfen. Es gehe dabei laut TÜV-Mitteilung um die Frage, ob ein ein Windpark an seinem spezifischen Standort tatsächlich die prognostizierten Erträge erbracht habe. Für diese Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme gelte nun die neue Akkreditierung des TÜV Nord.

„Betreiber von Windparks in Deutschland, die durch das EEG 2021 gefördert und vergütet werden, müssen die Standortgüte fünf, zehn und fünfzehn Jahre nach Inbetriebnahme der Windenergieanlagen durch einen akkreditierten Gutachter bestimmen lassen. Dies ist Voraussetzung für die weitere Vergütung des erzeugten Stroms“, erläutert Lena Brautmeier, Teamleiterin Wind & Ertrag bei TÜV Nord. 

Als Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte dienen ferner die Betriebsdaten der Windenergieanlagen. Deren Auswertung erfolge dabei durch ein komplexes technisches Verfahren gemäß der Technischen Richtlinie TR10 der FGW (Fördergesellschaft Wind und andere dezentrale Energien). Der TÜV Nord habe eine Software zur digitalen Auswertung dieser Betriebsdaten entwickelt. Die Ergebnisse erhielten in umfangreichen Ringversuchen über die FGW eine Validierung. Nun erfolgte die Akkreditierung über die DAkkS. 

Der TÜV Nord setze das neue Verfahren bereits in ersten Kundenprojekten ein. Das könne auch vor Ablauf der Fünf-Jahres-Frist sinnvoll sein, so Lena Brautmeier. „Wir führen auch Zwischenauswertungen und eine Prüfung der richtigen Aufzeichnung der Daten durch, um die Bestimmung der Standortgüte pünktlich zum Termin sicherzustellen“, sagt sie.

8.11.2023 | Quelle: TÜV Nord | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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