Rheinland-Pfalz führt Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein
Das Bundesland Rheinland-Pfalz führt ab 2024 eine Solarpflicht für öffentliche Neubauten ein. Das hat der Landtag in Mainz mit den Stimmen der Ampelkoalition sowie der oppositionellen CDU beschlossen. Dazu ändert der Landtag konkret das Landesgesetz zur Installation von Solaranlagen (LSolarG). Rheinland-Pfalz schreibt damit die Errichtung einer Solaranlage bei Neubauten und umfassender Dachsanierung von öffentlichen Gebäuden verpflichtend vor.
Für Privatpersonen greift die Pflicht indes nicht. Verpflichtend vorgeschrieben ist nun lediglich, alle Neubauten und bei umfassenden Dachsanierungen einen PV-Ready-Zustand herzustellen. Das bedeutet, die technisch notwendigen Voraussetzungen zu, die eine Nachrüstung mit einer Solaranlage unkompliziert ermöglichen. Die Koalitionäre begründeten diese Entscheidung damit, den Geldbeutel der Hauseigentümer schonen zu wollen.
Mit der neuen Solarpflicht für öffentliche Gebäude will die Landesregierung die Ausbaulücke bei der Photovoltaik schließen. So strebt sie einen Zubau von jährlich 500 Megawatt (MW) an. Der Ausbau belief sich im Jahr 2021 auf 266 MW und im Jahr 2022 aber nur auf 350 MW.
10.11.2023 | Quelle: Landtag Rheinland-Pfalz | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH