Trotz Verfassungsgerichtsurteil soll BEG-Förderung weiterlaufen

Robert Habeck, Olaf Scholz, Christian Lindner bei einem Pressestatement zum BundesverfassungsgerichtsurteilFoto: Livestream Bundesfinanzministerium
In einem kurzen Pressestatement nahmen Robert Habeck, Olaf Scholz und Christian Lindner heute zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts Stellung.
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts verhängt die Bundesregierung einen Ausgabestopp für den Klima- und Transformationsfonds. Förderprogramme im Gebäudebereich wie die BEG-Förderung von KfW und BAFA sollen davon jedoch ausgenommen sein.

Er habe heute eine Ausgabesperre für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt, aus dem zahlreiche Klimaschutzprojekte und -förderungen finanziert werden, erklärte Finanzminister Christian Lindner in einem gemeinsamen Pressestatement mit Bundeskanzler Olaf Scholz und Wirtschaftsminister Robert Habeck. Verpflichtungsermächtigungen für Ausgaben ab dem Jahr 2024 dürften ab sofort nicht mehr genutzt werden. Allerdings soll eine wesentliche Ausnahme von dieser Regel gelten. Lindner sagte wörtlich: „Ausgenommen sind Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich.“

BEG-Förderung soll weiterlaufen

Somit dürfte vor allem die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) ohne Unterbrechung weiterlaufen. Lindners Aussage kann man wohl auch auf die im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz angekündigte Nachfolgeförderung beziehen, über die der Haushaltsausschuss des Bundestages noch in dieser Woche entscheiden will.

Die Bundesregierung wolle nach dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts nun umgehend damit beginnen, einen neuen Wirtschaftsplan für den Klima- und Transformationsfonds aufzustellen, versprach Lindner.

Bundesverfassungsgericht: Mit Schuldenbremse nicht vereinbar

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz, insbesondere der sogenannten Schuldenbremse, unvereinbar und somit nichtig sei.

Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. Die Kredite, die ursprünglich für Coronahilfen bewilligt, aber nicht mehr benötigt worden waren, hatte die Ampelkoalition mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2021 in den KTF umgeschichtet.

Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden könnten, urteilten die Verfassungsrichter:innen müsse der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren.

15.11.2023 | Autor: Guido Bröer
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