Klimaklage: DUH und Niedersachsen einigen sich außergerichtlich

Mensch mit blauem T-Shirt drückt auf unsichtbaren Knopf, grüner Schriftzug CO2 mit Pfeil nach unten - Symbolbild für KlimaschutzFoto: Tierney / stock.adobe.com
Niedersachsen muss nachrechnen, wie viel seine gesetzlichen Maßnahmen für den Klimaschutz bringen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat sich mit dem Land Niedersachsen in einem außergerichtlichen Vergleich für mehr Klimaschutz geeinigt.

Die DUH hatte das Land Niedersachsen wegen dessen aus ihrer Sicht mangelhaften Klimaschutzstrategie verklagt. Niedersachsens Klimaschutzstrategie ist nach Ansicht der DUH zu unkonkret. Sie enthalte keine Prognosen und könne daher nicht sicherstellen, dass die geplanten Maßnahmen ausreichen, um die Ziele des Niedersächsischen Klimagesetzes zu erreichen. Nachdem die DUH die Klimaklage gegen das Land Niedersachsen im April 2022 beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingereicht hatte, brachte die Landesregierung eine Novelle des Klimaschutzgesetzes auf den Weg. Am 13. Juni 2023 haben SPD und B90/Die Grünen einen Entwurf für ein verbessertes Klimagesetz in den Landtag eingebracht. Demnach sollen die Treibhausgasemissionen Niedersachsens deutlich schneller gesenkt werden. Außerdem soll ein Klimarat eingerichtet werden. Dieser soll jährlich die Maßnahmen und deren Beitrag zur Erreichung der niedersächsischen Klimaziele bewerten und darf zusätzliche Maßnahmen vorschlagen. Damit gehe das Land auf zentrale Kritikpunkte der DUH ein.

Niedersachsen will die Novelle laut einer gemeinsamen Erklärung „voraussichtlich Ende 2023/Anfang 2024“ im Landtag beschließen. Im Vergleich der beiden Parteien ist der Vorbehalt festgehalten, dass die entsprechende Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes bis zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten ist und die geänderte Klimaschutzstrategie bis zum 1. Juli 2025 vom Landeskabinett verabschiedet wurde. Gelingt es dem Land Niedersachsen nicht, diesen Zeitplan einzuhalten, will die DUH die Klimaklage vor Gericht wieder aufnehmen.

Niedersachsen hat im August einen rechtlich neuen Schritt bei der Solarenergienutzung auf öffentlichen Dächern gewagt, indem es die Solarstromerzeugung durch Dritte an einen Stromliefervertrag für die Nutzer des Gebäudes koppelte.

20.11.2023 | Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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