Ergebnisse der Ausschreibungen für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Zu sehen ist eine Photovoltaik-Anlage. Die Petition Bayerische Solarinitiative fordert den Photovoltaik-Ausbau auf Gebäuden des Freistaates Bayern.Foto: Achim Banck / stock.adobe.com
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute die Zuschläge der Ausschreibungen für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden zum 1. Oktober 2023 veröffentlicht.

„Der Gebotstermin war nahezu doppelt überzeichnet, der starke Wettbewerb hat für sinkende Zuschlagswerte gesorgt“, sagt BNetzA-Präsident Klaus Müller zur Ausschreibung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden. „Erfreulich ist auch die regionale Verteilung: In jedem Bundesland konnte mindestens ein Zuschlag erteilt werden.“

184 Gebote für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Das Ausschreibungsvolumen für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden, also im zweiten Segment laut EEG, belief sich in dieser Runde auf 191 MW. Nach Angaben der BNetzA sind bei ihr 184 Gebote mit einem Volumen von 373 MW eingegangen.

88 Gebote mit einem Volumen von 191 MW konnte die Bundesnetzagentur bezuschlagen. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 8,80 und 9,98 Eurocent je Kilowattstunde (ct/kWh). Damit befinden sie sich sowohl unter dem Höchstwert in dieser Runde von 11,25 ct/kWh als auch unter dem höchsten Zuschlagswert des letzten Gebotstermins von 10,80 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 9,58 ct/kWh und damit 0,6 ct/kWh unter dem des letzten Termins von 10,18 ct/kWh.

Verteilung der Gebote für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Regional verteilen sich die Zuschläge auch in dieser Runde ausgewogen. Die meisten Zuschläge gingen an Projekte in Nordrhein-Westfalen (14 Zuschläge/ 27 MW Zuschlagsmenge), gefolgt von Niedersachen (13 Zuschläge/ 25 MW Zuschlagsmenge), Bayern (13 Zuschläge/ 21 MW) und Baden-Württemberg (11 Zuschläge/ 20 MW Zuschlagsmenge). Damit sind erneut diese vier Bundesländer diejenigen mit den meisten Zuschlägen.

Es durften Gebote eingereicht werden, die eine Leistung von größer als 1 Megawatt (MW) und bis zu 20 MW umfassen. 64 der erteilten Zuschläge gehen an Gebote mit einer Gebotsmenge von bis zu 2 MW. Das größte Gebot hatte ein Volumen von 17 MW.

Es mussten zwölf Gebote aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Weitere Verfahrensschritte

Die Veröffentlichung der Ergebnisse dieses Gebotstermins erfolgt ausnahmsweise vor der Bekanntgabe der Ergebnisse des Gebotstermins Biomasse vom 1. Oktober 2023, da diese Ergebnisse für Solaranlagen des zweiten Segments der Vorbereitung des Festlegungsverfahrens für das nächste Jahr dienen.

Die Ergebnisse des Gebotstermins für Biomasseanlagen will die BNetzA zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen. Aufgrund der Vielzahl abgegebener Gebote verzögert sich hier die Bekanntgabe.

Weitere Informationen zu den Gebotsterminen finden sich auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur. Die Veröffentlichungen der aktualisierten Gebotsrundenstatistiken erfolgen im Nachgang.

Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des zweiten Segments findet am 1. Februar 2024 statt.

21.11.2023 | Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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