Förderung durch progres.nrw: Anträge nur noch bis 4. Dezember möglich

Münzen auf Photovoltaik-Module - Symbol für Förderung von Photovoltaik bei progres.nrwFoto: Swellphotography / stock.adobe.com
Für viele PV-Anlagen gibt es in NRW im nächsten Jahr keine Förderung mehr.
Am Jahresende läuft die aktuelle Rahmenrichtlinie aus, auf der das Förderprogramm progres.nrw beruht. Etliche PV-Förderbausteine sollen dann enden – aber auch neue Programme hinzukommen.

Mit der Förderung über das Programm progres.nrw will die Landesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie den Einsatz innovativer Technologien zur Energieeffizienz und CO2-Reduzierung in Nordrhein-Westfalen voranbringen. Da sich die Vorgaben der EU geändert haben, wird jedoch zum Jahreswechsel eine neue Rahmenrichtlinie nötig. Anträge, die bis zum 4. Dezember eingehen, sollen laut der Pressemitteilung der für die Umsetzung des Programms zuständigen Bezirksregierung Arnsberg jedoch noch unter der alten Richtlinie bearbeitet werden. Der Eingang der Anträge bestimme dabei die Reihenfolge der Bearbeitung und damit auch die Zuweisung der noch vorhandenen Fördermittel.

Grundsätzlich soll es sich nicht um einen Förderstopp handeln, sondern um eine Pause. Bis zum 31. Januar will die Bezirksregierung Arnsberg eingegangenen Anträge abarbeiten und die Förderung für das Jahr 2024 neu konzipieren. Ab dem 01. Februar 2024 soll die Antragstellung wieder an gewohnter Stelle über die Webseite der Bezirksregierung Arnsberg möglich sein.

Im Mai dieses Jahres hatte das Land die Förderung über progres.nrw gerade erst auf PV, Kleinwind-Anlagen und Geothermie ausgeweitet, wie der Solarserver berichtete.

Photovoltaik-Förderung in progres.nrw wird 2024 reduziert

Die Förderung für die Installation und den Ausbau von Photovoltaikanlagen (Förderbausteine 6.1.2 bis 6.1.9.) kann im nächsten Jahr aufgrund der angespannten Haushaltslage allerdings vorerst nicht weitergeführt werden. Dabei handelt es sich konkret um die folgenden Förderbausteine:

  • 6.1.2 Photovoltaikanlagen, die nicht über das Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden
  • 6.1.2.1 Freiflächen-Photovoltaikanlagen
  • 6.2.1.2 Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen
  • 6.1.3 Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher
  • 6.1.4 Planungs- und Beratungsleistungen zum Photovoltaikausbau
  • 6.1.5 Wasserkraftanlagen
  • 6.1.6 Förderung der Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen PV-Anlage
  • 6.1.7 Förderung von Fassaden-Photovoltaikanlagen
  • 6.1.8 Förderung von Carport-Photovoltaikdachanlagen
  • 6.1.9 Förderung von Beratungsleistungen für Kleinwindenergieanlagen

Neuer Fonds für Bürgerenergie ab Januar 2024 geplant

Ein neuer Bürgerenergiefonds soll am 1. Januar 2024 starten und die Vorplanungskosten von Bürgerenergieprojekten fördern. Bei Neubau- oder Sanierungsprojekten bestehe zudem die Möglichkeit, Fördermittel für Solarenergie über das KlimaQuartier.NRW zu erhalten. Mit der Kampagne „Mehr Photovoltaik auf Gewerbedächern“ setze sich das Land zusammen mit weiteren Partnern für den verstärkten Ausbau der Solarenergie in Unternehmen ein. Für mehr Photovoltaik auf Freiflächen habe das Land zudem eine Kampagne mit Fokus auf kommunalen Akteure gestartet.

Die Bezirksregierung Arnsberg zieht im Rückblick eine positive Bilanz über das Förderprogramm. Seit Jahresbeginn 2023 habe es mehr als 6.000 Anträge und mehr als 100 Millionen Euro Fördervolumen für Bürger, Unternehmen und Kommunen gegeben.

Besonders für den Ausbau der Solarenergie in den Kommunen hätte das Land mit der bundesweit einzigartigen Förderung starke Impulse gesetzt. In diesem Jahr seien bereits 38 Millionen Euro für 451 Photovoltaik-Dachanlagen mit einem Batteriespeicher auf kommunalen Gebäuden bewilligt worden.

23.11.2023 | Quelle: Bezirksregierung Arnsberg | © Solarthemen Media GmbH

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