KfW meldet Antragsstopp für Energetische Stadtsanierung
Betroffen sind von dem Antragsstopp das KfW-Kreditprogramm IKK-Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (201) und das Zuschussprogram Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432). Es können weder neue Anträge gestellt werden noch macht die KfW zurzeit weitere Zusagen für vorliegende Anträge. Der Antrags- und Zusagestopp gelte mit sofortiger Wirkung und „bis auf Weiteres“. Zuständig für die Programme ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Bereits zugesagte Förderdarlehen und Zuschüsse sind von der haushaltswirtschaftlichen Sperre in den oben genannten Programmen nicht betroffen. Im Raum steht allerdings laut der Mitteilung der KfW, ob der Zusage- und Antragsstopp auch für weitere Programme gelten soll. Hierzu stehe man in engem Austausch mit allen auftraggebenden Ressorts. Weitere und aktualisierte Informationen gibt es auf den jeweiligen Programm-Seiten der KfW.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 15. November den Nachtragshaushalt aus dem Jahr 2021 für rechtswidrig befunden hatte, fehlen im Klima- und Transformationsfonds 60 Milliarden Euro, die für Klimaschutz- und Energiewendeprogramme vorgesehen waren. So können weniger Fördermittel ausgegeben werden.
Nicht betroffen ist nach jetzigem Stand die BEG-Förderung. Laut der Aussage von Bundesfinanzminister Christian Lindner vom Tag des Gerichtsurteils sollen Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich von dem Förderstopp ausgenommen bleiben.
23.11.2023 | Quelle: KfW | © Solarthemen Media GmbH