Altholz-Verbrennung: neue Grenzwerte für Stickoxide wahrscheinlich erst ab 50 MW

Holzsplitter als Symbolbild für AltholzFoto: Detailfoto / stock.adobe.com
Altholz nach seiner Nutzung zu verbrennen kann Energie für Wärmenetze liefern.
Am Freitag beriet der Bundesrat über die 17. Bundesimmissionschutzverordnung. Unter anderem bei den Stickoxid-Grenzwerten für Altholzkraftwerke hatte das Ländergremium noch Änderungen anzumelden.

In der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung (17. BImschV) geht es um die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen. Sie ist somit für diejenigen Biomasse-Heizwerke und Heizkraftwerke relevant, die mit Altholz betrieben werden. Die von der Bundesregierung vorgesehene Novelle verschärft verschiedene Abgasgrenzwerte für diese Anlagen. Der Bundesrat hat der Novelle am Freitag zugestimmt – allerdings mit verschiedenen Änderungen. Dazu gehört, dass die Grenzwerte für Stickoxide für bestehende Altholz-Anlagen, die das Verfahren der Selektiven Nichtkatalytischen Reduktion (SNCR) nutzen, erst ab 50 MW Feuerungsleitung greifen sollen. SNCR ist ein bei kleinen Anlagen zur Altholz-Verbrennung gängiges Verfahren, um Stickoxide aus dem Rauchgas zu entfernen. Unter Einsatz von Ammoniak und Harnstoff werden die gasförmigen Stickoxide dabei in Wasserdampf und Stickstoff zersetzt. Der Bundesrat begründet die Änderung damit, dass der Aufwand bei diesen Anlagen unverhältnismäßig hoch sei, um die geforderte Konzentration zu erreichen. Zudem müsste für schärfere Grenzwerte besonders viel Ammoniak eingesetzt werde.

Zum vollständigen Vorgang in der Bundesrat-Datenbank geht es hier.

FVH: Entschärfung der Stickoxid-Grenzwerte als „Positives Signal für Wärmewende mit Holz“

Der Fachverband Holzenergie (FVH) begrüßt die Änderungen. Der Branchenverband hatte die Änderung selbst in den Ausschüssen für Wirtschaft und Umwelt eingebracht. Die Novelle der 17. BImSchV werde nun aller Voraussicht nach weniger drastisch ausfallen als befürchtet, heißt es in der Pressemitteilung. Das Umweltministerium sei bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben in deutsches Recht über das Ziel hinausgeschossen.

Laut Gerolf Bücheler, Geschäftsführer beim Fachverband Holzenergie (FVH) hätten ohne die Ausnahmeregelung auch kleine Anlagen auf die sogenannte selektive katalytische Reduktion (SCR) umsteigen müssen. Dieses Verfahren sei teurer und brauche viel Platz. Die Anlagen hätten somit nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Der Verband sieht die Entschärfung auch als „positives Signal für die Wärmewende mit Holz“ und für den Klimaschutz. Zum Weiteren Verfahren sagt Bücheler: „Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, die Einwände der Bundesländer gegen die überzogenen Verschärfungen der 17. BImSchV ernst zu nehmen.“ Nun müsse das Umweltministerium nachbessern und die Verordnung erneut durch Kabinett und Bundesrat gebracht werden, so der FHV.

Die effiziente thermische Verwertung von Altholz stelle einen wichtigen Beitrag zur Energiewende dar, heißt es von dem Branchenverband. Holz durchlaufe über seine Lebensdauer verschiedene Nutzungsformen und könne am Ende der Nutzungsdauer durch die energetische Verwertung noch fossile Energieträger ersetzen. Die Kaskadennutzung von Biomasse entspricht auch den Eckpunkten der nationalen Biomassestrategie.

27.11.2023 | Quelle: FVH | © Solarthemen Media GmbH

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