Haushaltssperre: BEW, EEW und Energieberatung ausgesetzt

Geldscheine hinter Kette mit Vorhängeschloss - Symbol für Haushaltssperre und Stopp für Förderung für Energieberatung und BEWFoto: K.-U. Häßler
Für 2024 macht die Bundesregierung erstmal keine neuen Förderzusagen für BEW & Co.
Nach der vom Bundesfinanzministerium verhängten Haushaltssperre darf die Bundesregierung keine Zahlungen für die kommenden Jahre mehr zusagen. Das betrifft eine Reihe von Förderprogrammen für die Energiewende.

Auf der Webseite energiewechsel.de benennt die Bundesregierung die betroffenen Förderprogramme namentlich. „Unter anderem“ fallen die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und die Förderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) unter die Haushaltssperre. Bereits erfolgte Förderzusagen seien davon jedoch nicht betroffen. Das gelte sowohl für Darlehen als auch für Zuschüsse. Ausgenommen von der Sperre bleibe die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Für diese könnten in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden.

Die genannten Programme werden über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgewickelt. Auf dessen Webseite sah bei am Montag Vormittag noch alles normal aus. Ein Bafa-Sprecher erklärte, dass die Meldung zum Förderstopp aber im Laufe des Tages auch auf der Webseite des Bafa erscheinen soll.

Der Stopp für die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) betrifft vor allem Kommunen. Sie sind nach derzeitigem Stand gefordert, im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung das Potenzial erneuerbarer Energien für die Wärmewende zu beurteilen. Doch ohne die BEW-Förderung wird das schwierig. Diese fehlt schon vor weit vor der Umsetzung – nämlich bei den Zuschüssen für die Transformationspläne und Machbarkeitsstudien.

Energieberater-Verband: Haushaltssperre könnte das Aus für Klimaziele im Gebäusektor sein

Zum Förderstopp für die Energieberatung erklärte Bundesvorsitzende des Energieberatendenverbands GIH Stefan Bolln: „Nach den Förderstopps im letzten Jahr und der monatelangen Hängepartie zum mittlerweile verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen über 15.000 Energieberatende bundesweit ihren Kunden die nächste Hiobsbotschaft mitteilen.“ Schon bisher habe es teils mehr als sechs Monate gedauert, für die Beratungsprogramme eine Förderzusage zu erhalten. Wegen der schleppenden Bearbeitung und der sich daraus ergebenden Außenstände müssten vor allem neue Energieberatende um ihre Existenz kämpfen. Dass die BEG von der Haushaltssperre ausgenommen bleibe, sei ein kleiner Lichtblick. Allerdings geht Bolln davon aus, dass die Antragsstellenden auch hier weniger Geld erhalten. Damit meint er den Bonus für den Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP-Bonus). Der individuelle Sanierungsfahrplan werde voraussichtlich seltener erstellt, wenn die Energieberatung nicht mehr gefördert würde.

Die Förderung der unabhängigen Energieberatung angesichts der verschärften GEG-Anforderungen zu streichen, sei „mehr als unklug“. Die Erfahrung zeige, dass die energetische Sanierung nach einer Beratung in der Regel umfangreicher und ganzheitlicher ausfalle.

Die Bundesregierung müsse schleunigst eine haushaltspolitische Lösung finden, um die Förderprogramme 2023 wieder aufzunehmen und für Planungssicherheit im nächsten Jahr zu sorgen. Sonst könne sie sich von den selbstgesteckten Klimazielen im Gebäudesektor verabschieden, so Bolln.

Wie es mit der Haushaltssperre weitergeht und wie die Auswirkungen auf die Förderung der Energieberatung und die BEW letztlich sein werden, ist noch unklar.

27.11.2023 | Quelle: GIH, Bafa | © Solarthemen Media GmbH

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