Bundesrat will Mini-PV bis 800 Watt im Kleingarten erlauben

Stecker-Solar-Gerät vor GartenhausFoto: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.
Nicht nur im Garten, sondern auch im Kleingarten, soll die Photovoltaik künftig zum Einsatz kommen dürfen.
Mit einer Änderung des Bundeskleingartengesetzes will der Bundesrat Mini-PV-Anlagen erlauben. Sie dürfen bis zu 800 Watt Leistung haben.

Der Bundesrat hat einen Gesetzvorstoß für Mini-PV-Anlagen im Kleingarten gemacht. Konkret legte der Bundesrat dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) vor. Das BKleingG regelt unter anderem die Voraussetzungen, unter denen ein Kleingarten im Sinne dieses Gesetzes vorliegt. Außerdem regelt es die daraus resultierenden, für die Pächter meist günstigen, Rechtsfolgen.

Das Problem: Die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten ist im BKleingG weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. § 3 Absatz 2 Satz 2 BKleingG enthält die Einschränkung, dass eine Laube in einem Kleingarten nach ihrer „Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein“ darf. Die uneingeschränkte Verwendung von Photovoltaikanlagen könnte – ähnlich wie ein Anschluss an das Elektrizitätsnetz – bei derzeitiger Rechtslage aber eine unerwünschte Entwicklung von einer reinen Gartenlaube hin zu einer Wohnnutzung begünstigen, so der Bundesrat weiter.

Sofern die Anlage bei einer solchen Entwicklung in letzter Konsequenz nicht mehr als Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes angesehen werden kann, wäre dies angesichts der dort geregelten Schutzvorschriften zu Kündigungsmöglichkeiten und Pachtzinshöhe nicht im Interesse der Pächter. Unter welchen Voraussetzungen Solaranlagen zu einer unzulässigen Versorgung einer Laube mit Elektrizität führen, lasse sich derzeit kaum rechtssicher beurteilen, so die Länderkammer weiter.

Sie schlägt deshalb vor, § 3 Absatz 2 BKleingG um einen Satz 3 zu ergänzen. Dieser soll es möglich machen, rechtssicher kleine Solaranlagen bis 800 Watt in Kleingartenanlagen aufzustellen. Die Gesetzesänderung hätte zur Folge, dass die Aufstellung von kleinen Solaranlagen die Beurteilung, ob es sich um eine Kleingartenlaube oder ein Wochenendhaus handelt, nicht länger beeinflusst.

Bundesregierung will keine Gesetzesänderung

Ob das Gesetz allerdings eine Mehrheit im Parlament findet, ist fraglich. Denn die Bundesregierung sieht in einer Stellungnahme die vorgeschlagene Ergänzung des § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz für eine Regelung des Betreibens von Photovoltaikanlagen in Kleingärten als nicht erforderlich an, weil die Nutzung von Photovoltaikanlagen für Arbeitsstrom bereits zulässig sei. „Die Bundesregierung setzt sich für einen Abbau von Hemmnissen beim Betrieb von Solaranlagen auch in Kleingärten ein und unternimmt mit dem Solarpaket I im Hinblick auf steckerfertige Solaranlagen wichtige Schritte.“

Die widerstreitenden Positionen von Bundesrat und Bundesregierung kommentiert Susanne Jung, Geschäftsführerin des Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) wie folgt: „Es wird noch ein langer Weg sein, bundesweit einheitliche Lösungen in Kleingärten umzusetzen.“

Anmerkung: der Solarserver hat die Ergänzung der oben stehenden Meldung um die Position der Bundesregierung sowie des Kommentars des SFV nachträglich am 8.12.2023 vorgenommen.

Quelle: Deutscher Bundestag | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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