EU-Kommission genehmigt deutsche Beihilfen für Biogas
Die EU-Kommission hat Maßnahmen der Bundesregierung zur Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse und Biogas beihilferechtlich gebilligt. Dabei geht es um die Verlängerung und Änderung von bereits im Dezember 2022 eingeführten Anpassungen am EEG. Diese hatte die Regierung in Reaktion auf die Energiekrise beschlossen. Sie waren ebenfalls von der EU-Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt worden. Sie sollten aber eigentlich Ende 2023 auslaufen.
Die Bundesregierung will die Regelungen nun verlängern. Zum einen geht es um die Erhöhung des Anteils der geförderten Kapazität von 45 Prozent auf 100 Prozent für Biogasanlagen bis zum 31. Dezember 2024. Zum anderen ist die Befreiung von der Verpflichtung zur Verwendung von mindestens 30 Prozent Dung in Biomasseanlagen bis zum 30. April 2024 das Thema. Beide Maßnahmen erfordern ein Budget von rund 300 Millionen Euro.
Die Kommission stellte fest, dass die deutschen Maßnahmen nach wie vor notwendig und angemessen seien, um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu steigern. Darüber hinaus kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Maßnahmen nach wie vor verhältnismäßig seien, da die Beihilfe auf das Minimum beschränkt ist, das erforderlich ist, um einen vorübergehenden Anreiz zur Steigerung der Stromerzeugung aus Biomasse zu gewährleisten, und keine übermäßigen negativen Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU haben werden. Auf dieser Grundlage hat die Kommission die Änderungen der deutschen Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.
Quelle: EU-Kommission | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH