Lichtblick für BEG-Förderung im Haushaltsloch

Licht am Ende eines offenbar eisigen TunnelsFoto: Twinny_B_Studio / stock.adobe.com
Licht am Ende des Tunnels. Die Haushaltskrise scheint gelöst, aber die konkreten Auswirkungen auf Förderprogramme ist noch nicht ganz klar.
Auch nachdem sich die Ampelregierung heute auf eine grundsätzliche Lösung der Haushaltskrise verständigt hat, ist noch nicht klar wann im kommenden Jahr der Haushalt beschlossen sein wird und wie die laufenden Förderprogramme im Zuge der vorläufigen Haushaltsführung nach dem Jahreswechsel an den Start gehen. Für die Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) greift in dieser Situation für alle Fälle eine spezielle Übergangslösung, die bereits in der Richtlinie angelegt ist.

Schon in der ersten kurzen Pressekonferenz nach Bekanntgabe des weitreichenden Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) hatte Finanzminister Christian Lindner versprochen, dass es keine Unterbrechung der BEG-Förderung für Gebäudesanierungen geben werde. Keiner der Koalitionäre hat offenbar ein Interesse, das gerade erst unter Dach und Fach gebrachte Förderversprechen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem so lange umstrittenen „Heizungsgesetz“ (GEG) nochmal zur Disposition zu stellen.

BEG läuft vorerst weiter

Klar ist aber nur, dass das Bafa bis zum Auslaufen der bisherigen BEG-Richtlinie in der Silvesternacht weiterhin Anträge annimmt. Die werden gegebenenfalls auch im neuen Jahr noch nach den alten Regeln bewilligt, wenn sie fristgerecht eingehen. Ungewissheit herrschte hingegen in der Frage, wie es die Bundesregierung mit den vom Haushaltsausschuss bereits abgesegneten neuen BEG-Förderrichtlinien halten will. Sie sollten ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Dazu müssten sie allerdings zunächst im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dies ist bislang nicht passiert. Zuvor müssten sich wohl erst die Spitzen der Ampelkoalition auf eine Lösung der aktuellen Haushaltskrise verständigt haben. So war es vor der heutigen Einigung aus Robert Habecks Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu erfahren.

Die BMWK-Pressestelle dementierte jedoch auf Solarthemen-Nachfrage Medienberichte, wonach angeblich die Förderung erst nach mehreren Monaten zur Verfügung stehen werde. Einschlägige Medien hatten berichtet, Hausbesitzer:innen könnten mit neuen Pflichten nach dem GEG konfrontiert werden könnten, ohne Aussicht auf Zuschüsse. Dieses Szenario kann schon deshalb nicht eintreten, weil die 65-Prozent-EE-Pflicht des GEG erst mit Verabschiedung der kommunalen Wärmeplanungen in einigen Jahren greift. Außerdem verweist das BMWK auf eine Über­gangsregel in den neuen Förderrichtlinien.

Übergangsregel in der KfW-Förderung verhindert Förderlücke

Der Antrag für eine Heizungsförderung kann nämlich für die nächsten Monate ausdrücklich nachgeholt werden. Dazu heißt es in der beschlossenen, noch nicht veröffentlichten Richtlinie unter Punkt 9.2.1, ausschließlich für die Förderung von Heizungstechnik könne „bei einem Vorhabenbeginn zwischen dem Datum der Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger und dem 31. August 2024 der Förderantrag bis zum 30. November 2024 nachgeholt werden“.

Ob das viele Hausbesitzer:innen motivieren kann, ihr geplantes Sanierungsprojekt jetzt anzugehen, bleibt eine offene Frage. Aber jedenfalls muss sich jemand, dem in den kommenden Monaten die Heizung kaputtgeht, wahrscheinlich keine Sorgen machen, bei der Förderung leer auszugehen. Voraussetzung ist nach dem Wortlaut der Richtlinie allerdings, dass die Veröffentlichung im Bundesanzeiger tatsächlich zeitnah erfolgt.

Autor: Guido Bröer
© Solarthemen Media GmbH

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