Bundesbauministerium stoppt Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau

Im Bild eine symbolische Darstellung für den Förderstopp vom Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau.Foto: Andrii-Yalanskyi / stock.adobe.com
In diesem Jahr sind die Mittel im Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) ausgeschöpft. Es können keine neuen Anträge mehr gestellt werden. Sobald der Haushalt für 2024 verabschiedet ist, sollen für 2024 aber wieder Anträge möglich sein.

Das Bundesbauministerium (BMWSB) unterstützt seit dem 1. März 2023 den Klimafreundlichen Neubau (KFN) im Rahmen der BEG-Förderung. Zusammen mit der am 1. Juni 2023 gestarteten Wohneigentumsförderung für Familien standen für beide Programme Mittel in Höhe von 1,98 Milliarden Euro zur Verfügung. Das Zinsverbilligungsprogramm KFN richtet sich sowohl an Privatpersonen, als auch an Unternehmen und Investoren, Kommunen können Zuschüsse beantragen. Ab dem 14. Dezember 2023 können aufgrund der ausgeschöpften Mittel keine neuen Anträge für das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden.

Bis zum 13. Dezember 2023 hat die KfW über 18.000 Förderzusagen erteilt und damit rund 46.000 klimafreundliche Wohneinheiten gefördert. Mit dem Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau hat die bundeseigene Bank Förderkredite und Zuschüsse über rund 7,5 Milliarden Euro zugesagt. Somit hat sie Gesamtinvestitionen in Höhe von rund 17 Milliarden Euro angestoßen. Für die geförderten Gebäude reduziert sich der CO2-Ausstoß gegenüber einer Ausführung nach gesetzlichem Mindeststandard (EH55) um ca. 750.000 Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr.

„Die Nachfrage für unsere Neubauförderung hat unsere Erwartungen noch übertroffen. Bereits nach drei Monaten war der Fördertopf für den klimafreundlichen Neubau fast leer, so dass wir ihn auf knapp zwei Milliarden Euro erhöhen mussten“, sagt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen „Dieses Neubauförderprogramm ist ein Erfolg. Neue Anträge können gestellt werden, sobald der Bundeshaushalt 2024 in Kraft tritt.“

Bauherren-Schutzbund kritisiert Stopp vom Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau

„Die kurzfristige Entscheidung ist eine Hiobsbotschaft für diejenigen, die bereits mit der Förderung kalkuliert hatten. Die Tatsache, dass das Förderprogramm erst im Jahr 2024 fortgesetzt wird, wenn der neue Bundeshaushalt in Kraft tritt, lässt ein Förderloch von mindestens zwei Monaten entstehen“, sagt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V (BSB). „In dieser Zeit könnten laufende Angebote auslaufen, und Bauherren stehen vor der Herausforderung, ihre Planungen ohne die erwartete Förderung fortzusetzen.“

Quelle: BMWSB, BSB | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Beliebte Artikel

Schließen