Bundesnetzagentur legt Höchstwerte der Ausschreibungen für Windenergie und Photovoltaik in 2024 fest

Im Bild ein PV-Modul mit Geldmünzen als Symbol für die Höchstwerte der Ausschreibungen für Windenergie und Photovoltaik.Foto: Swellphotography / stock.adobe.com
Auch im Jahr 2024 sind die Höchstwerte für Ausschreibungen höher als im EEG vorgesehen. Bei der Windenergie an Land und für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bleiben die bisher geltenden Höchstwerte erhalten. Bei der Aufdach-PV sinken sie leicht.

Die Bundesnetzagentur hat heute die Höchstwerte für die Ausschreibungen der Gebotstermine im Jahr 2024 für Windenergie an Land auf 7,35 ct/kWh, für Freiflächen-Solaranlagen auf 7,37 ct/kWh und für Aufdach-Solaranlagen auf 10,50 ct/kWh veröffentlicht. „Wir sorgen für verlässliche Rahmenbedingungen bei den Ausschreibungen. Die Höchstwerte tragen den tatsächlichen Kosten der Erneuerbaren Rechnung“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Festlegungen der Höchstwerte für Biomasse, Biomethan und Innovationsausschreibungen wolle die Behörde zeitnah prüfen.

Höchstwerte für Ausschreibungen 2024 an Kosten der Erneuerbaren angepasst

Dabei entsprechen die festgelegten Werte bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solar-Freiflächenanlagen den erhöhten und in diesem Jahr geltenden Werten, die die Bundesnetzagentur festgelegt hatte.

Bei den Ausschreibungen für Solar-Dachanlagen hat die Behörde den Höchstwert nicht auf das diesjährige Niveau angehoben. Weil im Vergleich zur letzten Festlegung laut Bundesnetzagentur ein leicht niedrigeres Niveau reicht, um auskömmliche Gebote zu ermöglichen. Hintergründe sind das Sinken der prognostizierten Kosten der Aufdach-PV-Anlagen und das Ausbleiben von nennenswerten zusätzlichen Geboten oberhalb eines Werts von 10,50 ct/kWh in der vergangenen Gebotsrunde.

Ohne die erneuten Festlegungen wären die Höchstwerte wieder auf die deutlich niedrigeren im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgesehenen geregelten Werte zurückgefallen. Das wären 5,88 ct/kWh für Windenergie an Land, 5,90 ct/kWh für Freiflächen-Solaranlagen und 8,91 ct/kWh für Aufdach-Solaranlagen. Diese Werte sind aber laut Bundesnetzagentur nicht auskömmlich.

BWE begrüßt Festlegung der Höchstwerte

„Der Höchstwert von 7,35 Cent je Kilowattstunde bedeutet eine solide Basis, auf der die projektierenden Unternehmen nun in die Planungen gehen können. 2023 werden voraussichtlich fast 7.000 Megawatt neu genehmigt. Mit der Beibehaltung des Höchstwerts sind die Voraussetzungen geschaffen, dieses Volumen in den kommenden Jahren auch schnell zu realisieren und die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Gleichwohl hätten wir uns eine frühere Bekanntgabe des Höchstwertes gewünscht. Je früher die Unternehmen Planungssicherheit haben, umso energischer können sie neue Projekte anschieben“, sagt Bärbel Heidebroek, Präsidentin des Bundesverbands Windenergie (BWE).

Dem aktuellen Bericht des Bund-Länder-Kooperationsausschusses zufolge befanden sich zum Stichtag von 31. Dezember 2022 noch 1.498 Windenergieanlagen mit einem kumulierten Volumen von 7.682 Megawatt im Genehmigungsverfahren. Ferner deuten Zahlen der Fachagentur Windenergie an Land darauf hin, dass man im laufenden Jahr eine kumulierte Leistung von rund 7.000 Megawatt neu genehmigt hat.

„Nach Jahren des eher langsam wachsenden installierten Volumens rechnen wir in den kommenden zwei Jahren mit einem regelrechten Aufbruchszubau, der das Potenzial hat, das bisherige Rekordjahr 2017 sogar noch zu übertreffen“, zeigt sich die BWE-Präsidentin optimistisch.

BSW Solar fordert schnelle Verabschiedung des Solarpakets I

Auch der Solar-Branchenverband BSW Solar sieht die Festlegung der Höchstwerte der Bundesnetzagentur positiv. Zudem fordert er eine schnelle Verabschiedung des Solarpakets I zum Jahresbeginn 2024 zum Abbau weiterer PV-Marktbarrieren. „Die verlängerte Anhebung der zulässigen Gebotshöchstwerte in den PV-Auktionen ist vor dem Hintergrund gestiegener Kapitalkosten eine wichtige Voraussetzung dafür, dass in Deutschland wie geplant Solarparks und PV-Gewerbedächer im Gigawattmaßstab errichtet werden können und Auktionen im gewünschten Umfang gezeichnet werden“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Wir setzen darauf, dass der Bundestag ergänzend dazu gleich zu Jahresbeginn nun auch das Solarpaket I vom Stapel laufen lässt. Dies ist notwendig, um weitere Marktbarrieren zu beseitigen, um Planungs- und Projektierungskosten zu senken und um nun schnell Planungssicherheit für die kommenden PV-Ausschreibungen im Frühjahr zu schaffen.“

Quelle: Bundesnetzagentur, BWE, BSW Solar | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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