BEE: EU-Strommarktreform verzögert Ausstieg aus fossilen Energien

Im Bild eine Steckdose als symbolische Darstellung für die EU-Strommarktreform.Foto: Andreas Haertle / stock.adobe.com
Laut dem Branchenverband BEE setzt die geplante EU-Strommarktreform nicht konsequent genug auf den Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch Atomstrom und Kohlestrom würden gefördert.
In den Trilogverhandlungen haben sich die EU-Institutionen auf eine EU-Strommarktreform verständigt. Während der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Ergebnisse begrüßt, kommt vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) deutliche Kritik.

Nach fast einem Jahr der Verhandlungen hat sich die Europäische Union auf Elemente einer EU-Strommarktreform geeinigt. Das Ergebnis der Trilogverhandlungen müssen allerdings noch Rat und Parlament bestätigen, bevor es in Kraft treten kann. Dieses gilt aber als sicher. In Zukunft können Mitgliedstaaten viele erneuerbare Energien – Wind, Solar, Wasserkraft, Geothermie – nur noch über Zweiseitige Differenzverträge (CfD) oder gleichwertige Instrumente direkt fördern. „Es ist gut, dass die EU den Mitgliedstaaten bei den Förderinstrumenten mehr Handlungsfreiheit und eine Übergangsfrist von drei Jahren einräumt. Jetzt kommt es umso mehr auf die Plattform Klimaneutrales Stromsystem und ihre Ergebnisse an. Die Bundesregierung sollte ihren Fokus statt auf CfD auf gleichwertigen, aber möglicherweise besser zum hiesigen Strommarkt passende Alternativen legen“, sagt BEE-Präsidentin Simone Peter. Der BEE habe dazu Vorschläge gemacht.

Diese Art der Förderung soll künftig nicht nur für Erneuerbare, sondern auch für Atomkraft gelten. Die Förderung von Kernenergie im Rahmen von CfD lehnt der BEE ebenso ab wie die Förderung von Kohlekraftwerken über Kapazitätsmärkte: „Einen Tag nachdem sich die Staaten der Welt auf der COP28 für einen Ausstieg aus fossilen Energien ausgesprochen haben, einigt sich die EU auf neue Förderungen für die Vergangenheitsenergien Kohle und Atom, statt endlich konsequent den fossilen Phase-Out einzuleiten. Das ist ein Rückschritt für die notwendige Transformation der Energiesysteme.”

BDEW: Kompromiss zur EU-Strommarktreform enthält erfreuliche Punkte

 „Begrüßenswert ist insbesondere, dass zweiseitige Differenzverträge (CfDs) und äquivalente Mechanismen weiterhin freiwillig bleiben: Es wird also auch künftig kein Zwang auf Projektierer im Bereich Erneuerbare Energien ausgeübt, solche Differenzverträge abzuschließen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung“ Unternehmen steht es damit weiterhin frei, entweder Direktverträge zwischen Stromerzeugern und Abnehmern (PPA) oder zweiseitige staatliche CfDs abzuschließen.“ Damit blieben marktlich-wettbewerbliche Mechanismen im Strommarkt auch mit der neuen Reform erhalten. Diese Einigung könne der EU helfen, ein auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem aufzubauen. Zugleich stärke dies die Langfristmärkte.

Für den BDEW ist ein sehr wichtiger Punkt der Verzicht auf eine Erlösabschöpfung für bestimmte Stromerzeugungstechnologien. Dass sei ein wichtiger Beitrag zur Investitionssicherheit beim Erneuerbaren-Ausbau und zum Vertrauen in den Energiemarkt. Eine Erlösabschöpfung konterkariere die Bemühungen, den dringend notwendigen Erneuerbaren-Ausbau zu forcieren. Problematisch sei aus Sicht der BDEW die Entscheidung im Rahmen der EU-Strommarktreform über die Frage, nach welchen Kriterien man künftig den Preiskrisenmechanismus auslöst. Ein Eingriff in die freie Preisbildung auf den Energiemärkten müsse die absolute Ausnahme bleiben und man müsse ihn durch entsprechend trennscharfe kumulative Kriterien flankieren „Zwar erfolgt die Auslösung nicht automatisch, aber es sollen nur noch zwei statt drei Kriterien ausreichen, um den Preiskrisenmechanismus aktivieren zu können und die verbleibenden Kriterien insbesondere zu Endkundenstrompreisen zudem weiter herabgesetzt wurden“, so Andreae.

Quelle: BEE, BDEW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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