BWE fordert bundeseinheitliche Regeln für Bürgerbeteiligung an Windparks

Ein Kind mit einer Weltkugel neben Windkraftanlagen, als Symbol für Bürgerbeteiligung, Bürgerenergie, Windenergie, Energiewende.Foto: jerome berquez / stock.adobe.com
Menschen einzubinden, erhöht die Akzeptanz der Energiewende.
Die Länder regeln die Beteiligung an Windparks bisher unterschiedlich. Der Bundesverband Windenergie fürchtet, das könnte den Wettbewerb verzerren und für unnötige Bürokratie sorgen.

Bundesweit ist die Bürgerbeteiligung an Windenergie-Projekten nicht verpflichtend geregelt, ein vielen Ländern hingegen schon. Der Bundesverband Windenergie (BWE) plädiert dafür, die Beteiligung nun auf Bundesebene einheitlich zu gestalten. Damit ändert der Verband seine bisherige Stoßrichtung. „In vielen Ländern ist die Beteiligung so etabliert, dass der BWE eine verpflichtende Regelung nicht für notwendig gehalten hat“, sagt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. Fast ein Drittel der Bundesländer habe 2023 jedoch neue, unterschiedliche Landesgesetze eingeführt oder vorgestellt. „Vor dem Hintergrund dieser Dynamik halten wir eine bundesgesetzliche Regelung für zielführend“, so Heidebroek. Von einer einheitlichen Regelung verspricht sie sich unter anderem einen fairen Wettbewerb in den EEG-Ausschreibungen, die bundesweit einheitlich angelegt sind.

Das EEG enthält im § 6 eine freiwillige Regelung zur Bürgerbeteiligung. Viele Länder wollen sich nicht auf diese verlassen und formulieren eigene Spielregeln, über die auch der Solarserver berichtete. Die einzelnen Landesgesetze unterscheiden sich laut BWE teilweise deutlich. Manche Länder würden nur eine verpflichtende Kommunalbeteiligung regeln, andere unterschiedliche Kombinationen aus Kommunal- und Bürgerbeteiligung. Wenn Windparks sich über Landesgrenzen hinweg erstrecken würden zudem „paradoxe Situationen“ drohen, da die Bedingungen auf den beiden Seiten der Landesgrenze unterschiedlich wären. Die uneinheitlichen Regeln für die Bürgerbeteiligung würden die Windenergie zudem mit Bürokratie belasten, die unnötig Zeit und Kosten fresse.

Bundesweiter Rahmen soll Transparenz und Einfachheit bei der Bürgerbeteiligung schaffen

„Ein einheitlicher Rahmen schafft Transparenz, Vergleichbarkeit und Sicherheit bei Planung und Investition. Der BWE plädiert daher für die Einführung von klaren, bundeseinheitlichen Leitplanken, innerhalb derer sich die Regelungen zur Beteiligung bewegen können. Unser Gesetzesvorschlag bietet einen solchen klaren Rahmen, lässt den Ländern dabei aber auch genug Freiraum, um eigene Akzente in der Gesetzgebung zu setzen”, erläutert Bärbel Heidebroek.

Innerhalb des EEG könnte der Bund den Rahmen eingrenzen, in dem Länder weitergehende Bestimmungen erlassen können. Der BWE schlägt dafür die folgenden Eckdaten vor:

1.  Berechtigte Bürger:innen in einem Umkreis von 2.500 Metern um die Turmmitte von Windenergieanlagen sollten beteiligt werden.

2.  Das Angebot sollte in Höhe von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge erfolgen.

3.  Anlagenbetreiber und Standortgemeinde einigen sich über die Art der finanziellen Beteiligung.

Der BWE betont, dass die gemeinschaftlichen Erzeugung von erneuerbaren Energien zu den Wurzeln der Windenergie gehöre. Ein detailliertes Positionspapier des BWE zu einer möglichen bundeseinheitlichen Regelung gibt es hier.

Quelle: BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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