Erste neue Energiegesetze im Januar im Bundestag

Das Bundestagsgebäude leicht verschwommen im Hintergrund, davor eine grüne WieseFoto: AR Pictures / adobe.stock.com
Das geplante Solarpaket steht noch nicht auf den Tagesordnungen der ersten Sitzungstage des Bundestages ab dem 17. Januar. Es sind aber eine Reihe anderer Energiegesetze Themen des Bundestages. So will die Ampelkoalition den Bau von Steckersolargeräten erleichtern. Vereinfachen will sie auch den Verkauf von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Außerdem kommen der Aufbau eines Wasserstoffnetzes und die Bioenergie in den Fokus.

Im Reigen der Energiegesetze, mit denen sich der Bundestag direkt zu Beginn des Jahres 2024 befasst, sind die Steckersolargeräte für die meisten Menschen von unmittelbarer Relevanz. Ändern will die Ampel dafür das Wohnungseigentumgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch. Beides zielt darauf ab, Hemmnisse für die Installation von Steckersolargeräten zu beseitigen.

Recht auf Steckersolargeräte

Im Wohneigentumsgesetz (WEG) will die Bundesregierung die Steckersolargeräte in den Kreis von privilegierten Maßnahmen aufnehmen, bei denen in einer Eigentümergemeinschaft nicht Alle zustimmen müssen. Dazu erklärt die Regierung: „Im Wohnungseigentumsrecht stellt die Installation von Steckersolargeräten regelmäßig eine bauliche Veränderung dar, für die ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer erforderlich ist. In der Praxis kann es schwierig sein, die erforderliche Mehrheit zu erlangen.“ Das könnte künftig entfallen, wenn der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmt. Zu ändern ist § 20 Absatz 2 Satz 1 WEG. Er begründet dann einen individuellen Anspruch von Wohnungseigentümer:innen, ein Steckersolargerät installieren zu dürfen, sofern dies angemessen ist. Der Bundestag berät den Gesetzentwurf im Januar in erster Lesung.

Einen ähnlichen Effekt soll die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und vor allem der mietrechtlichen Regelungen haben. Paragraf 554 enthält einen Katalog von baulichen Veränderungen, die Mieter:innen von ihren Vermieter:innen verlangen können. Darin will die Regierung Steckersolargeräte aufnehmen. Vermieter:innen bräuchten dann sehr gute Argumente, um die Installation eines Steckersolargerätes durch ihre Mieter:innen zu untersagen. Auch die Änderung des BGB berät der Bundestag in erster Lesung.

Ausnahme für EE-Anlagen Teil der Energiegesetze im Bundestag

Ebenso ist es bei Paragraf 1092. Darin geht es um beschränkte persönliche Dienstbarkeiten. Letztlich eröffnen sie bestimmte Nutzungsrechte oder Funktionen im Kontext eines Grundstücks. So dienen sie bei Erneuerbare-Energien-Anlagen dazu, das schuldrechtliche Nutzungsrecht der Person, die die Anlage betreibt, dinglich abzusichern (Nutzungsfunktion). „Bei Photovoltaikanlagen erfolgt regelmäßig eine Absicherung durch eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit“, erklärt die Regierung zum Gesetzentwurf: „Mittels dieser kann auch für eine finanzierende Bank das Sicherungseigentum gesichert werden (Sicherungsfunktion).“ Das Problem: diese beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten sind in der Regel nicht übertragbar. Daher ist der Verkauf einer solchen Anlage häufig komplizierter, als er sein müsste. Das könnte künftig einfacher sein. Denn der Paragraf 1092 definiert Ausnahmen von der Regel. Davon profitieren derzeit schon Energieleitungen. Künftig soll dies auch greifen bei Anlagen zur Nutzung von Wasserkraft, Windenergie, solarer Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme oder Energie aus Biomasse sowie Anlagen zur elektrochemischen Herstellung von Wasserstoff oder zur Erzeugung von Strom aus Wasserstoff.

Entwicklung eines Wasserstoffnetzes durch Energiewirtschaftsgesetz

Die vierte Initiative für neue Energiegesetze, die der Bundestag berät, wendet sich der Entwicklung eines Wasserstoffnetzes zu. Dafür will die Regierung noch im Januar einen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) einbringen. So will sie zur Beschleunigung des Wasserstoffhochlaufs beitragen. Ziel der Regierung ist es, über das Wasserstoff-Kernnetz hinaus weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher anzubinden „und ein flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffnetz“ aufzubauen. Um das zu erreichen, soll im EnWG eine turnusmäßige Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff eingeführt werden. „Dadurch soll auch das Ziel einer Transformation Deutschlands hin zu einer dekarbonisierten Volkswirtschaft vorangebracht werden, indem zunehmend Erdgasleitungen auf den Wasserstofftransport umgestellt werden“, so der Gesetzentwurf. 

Unions-Fraktion fordert mehr Bioenergie

Die Unions-Fraktion im Bundestag hat einen Antrag formuliert, um der Bioenergie mehr Raum in Deutschland zu geben. So zitiert sie die Biogasbranche, laut der eine Verdoppelung der Biogaserzeugung von heute 95 TWh auf 180 TWh möglich sei, ohne dass mehr Energiepflanzen angebaut werden müssten. Die Union kritisiert, die Flexibilisierung von Biogas-Bestandsanlagen werde durch die aktuelle Regulatorik und das Auslaufen der EEG-Förderung für den Großteil der Anlagen in den nächsten Jahren verhindert. An dieser Entwicklung hatte sie als frühere Regierungspartei einen wesentlichen Anteil. Jetzt will die Union mit 23 Maßnahmen den Ausbau der Bioenergie vorantreiben. Diese haben sehr unterschiedliche Zielpunkte. Daher wird es schwer sein, für dem gesamten Entwurf Mehrheiten zu finden.

Die Union will die im EEG 2023 eingeführte Verengung der Ausschreibungen auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke zurückzunehmen und den Schwerpunkt wieder auf flexible KWK-Anlagen legen. Das soll sowohl im Biomethan- wie auch im regulären Biomasse-Segment erfolgen. Außerdem wollen die Christdemokraten das im EEG 2021 für Biomasseanlagen festgelegte Ausbauziel für 2030 von 8,4 Gigawatt installierte Leistung erhöhen, um einen Verlust bestehender Kapazitäten zu vermeiden. Hierzu sei ein jährliches Ausschreibungsvolumen von rund 600 Megawatt erforderlich. Die Union will auch die Umrüstung von Biogasanlagen für eine flexible Fahrweise anregen. Dafür sollen sich die Rahmenbedingen verbessern, „beispielsweise durch die Erhöhung des Flexibilitätszuschlags“.

Bereits bei der Diskussion um das Wärmeplanungsgesetz hatte die Union kritisiert, die Regierung wolle den Einsatz von Biomasse in Wärmenetzen zu stark einschränken. Hier gibt es im beschlossenen Wärmeplanungsgesetz mehr Freiräume, vor allem für kleine Wärmenetze. Doch die Union fordert, den Einsatz von nachhaltiger Biomasse in Wärmenetzen gar nicht zu beschränken. „Zudem dürfen keine Restriktionen für Biomethan sowie die Umrüstung bestehender Biogasanlagen auf die Biomethaneinspeisung geschaffen werden.“

Die Union will offenbar auch eine neue Pflicht für Erdgasanbieter einführen. Sie möchte eine Quote für biogene und synthetische Gase im bestehenden Erdgasnetz prüfen lassen.

Autor: Andreas Witt | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

Schließen