Netzausbau: 2023 deutlich mehr Genehmigungen für Stromleitungen

Balkendiagramm zeigt Längen der Stromleitungen für die es im jeweiligen Jahr Genehmigungen gab.
Die Grafik der Bundesnetzagentur zeigt erwartete und erteilte Genehmigungen. Dargestellt sind kumulierte Leitungskilometer je Monat. Der Balken im Dezember 2023 enthält rund 400 Leitungskilometer, die durch gesetzliche Beschleunigung bei der BNetzA genehmigungsfrei wurden.
Laut der Bundesnetzagentur ging es beim Ausbau der Stromnetze im vorigen Jahr deutlich schneller voran als bisher.

Die Bundesnetzagentur hat laut einer Pressemitteilung im Jahr 2023 rund 600 Kilometer Stromleitungen genehmigt. Auf weiteren rund 400 km könne durch gesetzliche Beschleunigung unmittelbar mit der Umsetzung begonnen werden. Demnach könnten die Übertragungsnetzbetreiber nun dem Bau von 1.000 Leitungskilometern beginnen. „Die Beschleunigung zeigt Wirkung. 2023 ist die Zahl der durchgeprüften Leitungskilometer deutlich angestiegen. Wir gehen wir davon aus, dass wir in den kommenden Jahren noch deutlich größere Fortschritte sehen werden. Bis Ende 2025 wollen wir einen beträchtlichen Teil unserer aktuellen Genehmigungsverfahren abgeschlossen haben“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Ziel sind 14.000 Kilometer neue Stromleitungen

Derzeit seien für den Ausbau des Stromnetzes rund 14.000 Kilometer Leitungen gesetzlich beschlossen. Für die Prüfung und Genehmigung von rund 7.400 Kilometern sei die Bundesnetzagentur zuständig. Den anderen Teil würden bearbeiten die jeweiligen Bundesländer bearbeiten, erklärt die Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur hat 2023 für 200 Kilometer in der sogenannten Bundesfachplanung einen Trassenkorridor festgelegt. Für weitere rund 700 Kilometer könne durch gesetzliche Beschleunigungen auf die Bundesfachplanung verzichtet werden. Das werde auch für zukünftige Gleichstromleitungen möglich sein. Damit stünden Ende 2023 rund 4.600 Kilometer Stromleitungen in oder vor einem Planfeststellungsverfahren bei der Bundesnetzagentur.

Im Planfeststellungsverfahren legt die Bundesnetzagentur dann den exakten Leitungsverlauf fest. Für rund 1.300 Kilometer ist die Planfeststellung abgeschlossen oder aufgrund gesetzlicher Änderungen nicht mehr erforderlich. Diese Leitungen können gebaut werden. 

Zusätzlich zu den abgeschlossenen Planfeststellungsverfahren habe die Bundesnetzagentur durch ihre Bescheide den vorzeitigen Baubeginn auf zahlreichen Strecken möglich gemacht. So seien auf allen vier Gleichstromkorridoren Baustellen eingerichtet worden. Bis Ende 2024 will die Bundesnetzagentur Genehmigungen für dann insgesamt rund 2.800 Kilometer erteilen. Bis Ende 2025 sollen insgesamt 4.400 Kilometer Leitungen genehmigt sein.

Genehmigungen für Netzausbau haben langen Vorlauf

Der konkreten Planung und Genehmigung der Leitungen gehen jeweils der Szenariorahmen und der Netzentwicklungsplan voraus. Im Szenariorahmen beschreiben die Übertragungsnetz­betreiber die wahrscheinlichen Entwicklungen der deutschen Energie­landschaft beschreiben. Hier spielen politisch geprägte Annahmen eine sehr große Rolle. Auf dem Szenario­rahmen baut der Netzentwicklungs­plan auf. Damit wird ermittelt, welcher Bedarf an neuen Leitungen besteht. Gesetzlich festgeschrieben wird der Ausbau­bedarf regel­mäßig im Bundes­bedarfsplan. Im nächsten Schritt wird ein Trassenkorridor festgelegt. Wer dafür zuständig ist, hängt davon ab, ob die Leitung Ländergrenzen überschreitet. Ist dies der Fall, legt die Bundesnetzagentur den Korridor fest, andernfalls sind es die jeweiligen Bundesländer.

Quelle: Bundesnetzagentur | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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