Steckersolargeräte: DUH erklärt Vereinfachungen für Balkonkraftwerke ab 2024 für gescheitert

Steckersolargerät an BalkonFoto: Maryana / stock.adobe.com
Balkonkraftwerk (Archivbild)
Nicht nur das Solarpaket I lässt auf sich warten, auch bei den Vereinfachungen aus dem Justizministerium ziehen sich die Erleichterungen für die Steckersolargeräte.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert in einer Pressemitteilung, dass die Bundesregierung die zum Jahresbeginn 2024 geplanten Vereinfachungen für Steckersolargeräte verschleppe. Konkret verzögern sich gleich drei für die Mini-PV-Systeme wichtigen Vorhaben – zwei Gesetze und eine Norm.

Solarpaket I: Vereinfachungen für Steckersolar-Geräte erst im Frühjahr 2024 erwartet

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte schon vor langem das Solarpaket I angekündigt, in dem die Nutzung von Solarbalkonkraftwerken vereinfacht werden sollte – doch der größte Teil des Gesetzes kam 2023 nicht durch den Bundestag. Mit dem Solarpaket I plant das Klimaschutzministerium Erleichterungen für den Betrieb von Balkonkraftwerken. Der für Balkonkraftwerke relevante Teil des Gesetzespakets soll laut DUH voraussichtlich im Frühjahr 2024 verabschiedet werden. Das Gesetz sah im Entwurf unter anderem eine etwas höhere Leistung vor und dass mehrere Balkonkraftwerke in einem Gebäude nicht im Sinne des EEG zu einer Anlage zusammengefasst werden sollten. Zudem sollte ein rückwärtslaufender Zähler vorübergehend geduldet werden. Die Einspeisung über eine Schuko-Steckdose zu ermöglichen, ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, aber nicht Gegenstand des Gesetzes, sondern des Normenentwurfs.

Balkonkraftwerke für Mietwohnungen könnten Mitte 2024 einfacher werden

Der bereits im Juni vorgelegte Gesetzesentwurf aus dem FDP-geführten Bundesjustizministerium sollte hingegen die Anbringung von Balkonkraftwerken grundsätzlich als privilegierte Maßnahme erlauben. Mit der Aufnahme in die Liste der privilegierten Maßnahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches beziehungsweise des Wohneigentumsgesetzes würde für Balkonkraftwerke das Gleiche gelten wie etwa für Wallboxen für Elektrofahrzeuge. Solarmodule für den Balkon könnten dann nicht mehr ohne konkrete Begründung im Einzelfall verboten werden. Eigentümergemeinschaften, Vermietende und die Hausverwaltung hätten jedoch weiterhin ein Mitspracherecht. Das Gesetz soll laut DUH nun erst Mitte 2024 verabschiedet werden. Die DUH arbeite daran, eine Konkretisierung in der Gesetzesbegründung zu erwirken.

Produktnorm für Steckersolargeräte: Einigung 2024 erhofft

Die DUH kritisiert zudem, dass es noch immer keine Einigung zur Produktnorm durch den zuständigen Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik (VDE) gibt. Mit dem aktuellen Prozessverfahren hätten Kritikerinnen und Kritiker von Balkonkraftwerken leichtes Spiel, die nötigen Änderungen auf die lange Bank zu schieben. Die Deutsche Kommission für Elektrotechnik (DKE) im Verband der Elektrotechnik Elektronik und Informationstechnik (VDE) arbeitet einer Produktnorm für Balkonkraftwerke. Ziel dieser Norm sei es, ein transparentes Regelwerk zu Sicherheitsanforderungen zu schaffen, auf die sich Hersteller und Händler beziehen können. Knackpunkte sind hierbei weiterhin die Erhöhung der Leistungsgrenze und die Einspeisung über eine Schukosteckdose. Die Norm ist entscheidend, da sich auch die Bundesgesetzgebung – insbesondere in Sicherheitsfragen – auf die technischen Normen bezieht. Im Einspruchsverfahren gab es jedoch noch bisher ungelöste Widersprüche, sodass der Entwurf nun noch eine Extrarunde drehen muss.

So hätten im Jahr 2023 sowohl die Bundespolitik als auch das technisch zuständige Normungsgremium die Chance verpasst, die nötigen Leitplanken für das einfache und kostengünstige Anbringen von Solarbalkonkraftwerken zu schaffen, das Mieterinnen und Mietern eine Beteiligung an der Energiewende ermöglichen würde. In einer Mietwohnung ist die Genehmigung eines Balkonkraftwerks bisher meist aufwändig. Die DUH hat in einem Fall daher eine Musterklage eingereicht, um die Genehmigung für ein Steckersolargerät zu erstreiten. Nun kündigt der Verband an, 2024 weitere Musterklagen folgen zu lassen.

 „Vor dem Hintergrund der prekären Haushaltssituation ist es geradezu fahrlässig, eine Maßnahme hintenanzustellen, die den Staat nichts kostet, aber den Menschen zumindest ein stückweit helfen kann, Energiekosten zu sparen. Das Wirtschaftsministerium verspielt damit langsam aber sicher das Vertrauen der Menschen und das große Potenzial der ‚Energiewende zu Hause‘ droht zu verpuffen“, sagt Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.

Quelle: DUH | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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