Windenergie feiert 2023 Rekordjahr
Laut dem Bundesverband Windenergie (BWE) endete das Jahr 2023 für die Branche mit zwei Rekordmeldungen. Das stehe bereits fest, auch wenn noch bis Ende Januar Nachmeldungen im Register der Bundesnetzagentur möglich seien. Nach dem Stand von Ende Dezember wurden im Jahr 2023 rund 7 GW neue Windenergie-Leistung genehmigt und rund 6,4 GW in Ausschreibungen bezuschlagt worden.
Wichtige Gesetze für Windenergie 2023 auf den Weg gebracht
Doch trotz der Windenergie-Rekorde im Jahr 2023 seien die „sehr hoch gesteckten“ Ziele der Bundesregierung noch nicht erreicht, räumt der BWE ein. Der Verband attestiert der Ampelkoalition ein noch nie dagewesenes Tempo bei Gesetzesinitiativen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Doch einerseits würden die neuen Gesetze noch nicht voll wirken, andererseits noch wichtige Gesetze fehlen, erklärt Bärbel Heidebroek, Präsidentin des BWE.
Erst am 15. Dezember beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen Teile der ursprünglich für das Solarpaket I angekündigten Maßnahmen. Darin fehlt das ursprünglich vorgesehene Recht, Wind- und Solarparks am nächstgelegenen Netzverknüpfungspunkt anzuschließen. Liegt ein fremdes Grundstück im Weg, ist bisher die Zustimmung der Eigentümer oder Eigentümerinnen nötig. Ohne diese sei ein Umweg um das Grundstück herum nötig, was oft zu Kostensteigerungen führe, so Heidbroek.
Angekündigte Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) stehen ebenfalls noch aus. „In beiden Gesetzen werden wesentliche Vorgaben für die Genehmigung von Windenergieanlagen gemacht. Im BNatSchG müssten weitere Bereiche standardisiert sowie die methodische Umsetzung geregelt werden. Die Einführung der Probabilistik wäre hier als ein positives Instrument zu benennen. Das BImSchG ist seit Monaten im parlamentarischen Verfahren, verzögert sich aber zusehends, was die Projektplanung aufhält“, sagt Heidebroek.
Repowering bleibt hinter Koalitionsvertrag zurück
Beim Repowering war das Ziel im Koalitionsvertrag eigentlich deutlich geregelt. „Der Koalitionsvertrag sagt zum Thema Repowering klar: Wo heute schon eine Anlage steht, soll es ohne großen Aufwand möglich sein, alte durch neue Anlagen zu ersetzen. Das ist in dieser Einfachheit und Klarheit genau die Regelung, die wir brauchen, um das Repowering voranzutreiben“, erklärt Heidebroek. Bis 2028 würden Anlagen mit einer Leistung von fast 18 GW aus der Förderung fallen. Durch Repowering ließe sich an diesen Standorten die installierte Leistung um den Faktor vier steigern. Doch bisher sei die EU-Notfallverordnung die größte Erleichterung für das Repowering. „Hier muss die Regierung ihrem eigenen Anspruch aus dem Koalitionsvertrag gerecht werden“, sagt Heidebroek.
Quelle: BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH