Standortgüte von Windparks: FGW legt überarbeitete technische Richtlinie vor

Im Bild ein Windpark, laut EEG muss die Standortgüte von Windparks nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren überprüft werden.Foto: elxeneize / stock.adobe.com
Die TR 10 der FGW dient der im EEG festgelegten Überprüfung der Standortgüte von Windparks nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. Ein vereinfachtes Verfahren ist in der dritten Revision entfallen.

Der Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW) hat die dritte Revision der Technischen Richtlinie 10 (TR 10) „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ verabschiedet. Die TR 10 des FGW e.V. spezifiziert die im EEG 2017, EEG 2021 und EEG 2023 festgelegte Überprüfung der Standortgüte von Windparks nach fünf, zehn und fünfzehn Betriebsjahren. Um die Vorgaben des EEG zu erfüllen, haben die Expert:innen ein regelbasiertes Verfahren festgelegt, nach welchem man entgangene Erträge quantifizieren kann. Die Technische Richtlinie der FGW stellt die Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte im Betrieb dar und ist daher maßgeblich relevant für die Definition der Vergütung für die im Ausschreibeverfahren bestehenden Windenergieprojekte.

Vereinfachtes Verfahren für Bestimmung der Standortgüte von Windparks entfällt

Die bedeutendste Änderung der Revision ist, dass nur das sogenannte detaillierte Verfahren zur Anwendung kommt. Zukünftig werden alle entgangenen Erträge, also auch die durch das Einspeisemanagement und die Direktvermarktung, über das TR-10-Verfahren berechnet. Das vereinfachte Verfahren für zeitliche Verfügbarkeiten von 97 % oder besser entfällt. Grund hierfür sind fehlende Informationen bei den Abrechnungen sowohl zum Einspeisemanagement wie auch zur Direktvermarktung. Da aus den Abrechnungen die Zeiträume nicht hervorgehen, für die eine Entschädigung erfolgt ist, könne man diese auch in den Betriebsdaten nicht identifizieren. Nach der Revision soll man diese Zeiträume nun über die Statusmeldungen bestimmen und die zugehörigen entgangenen Erträge für den Standortertrag ermitteln. Die Abrechnungen zum Einspeisemanagement und Direktvermarktung bleiben hiervon unberührt.

Des Weiteren haben die Expert:innen den Abschnitt zur Validierung der Zuordnungslisten um den Umgang mit Betriebszustandsinformationen erweitert. Damit soll sichergestellt werden, dass bei der Anwendung der TR 10 alle Informationen zur Interpretation der Statusmeldungen vorliegen. Zudem ist die Möglichkeit neu, unplausible Statusmeldungen einer validierten Zuordnungsliste als Kommentierung bei der FGW zu melden. Für Ausnahmefälle, in denen aus den Betriebsdaten die notwendigen Soll-Leistungswerte nicht zu ermitteln sind, hat der Fachausschuss ein Ersatzverfahren aufgenommen.

Die deutsche Fassung der TR 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ kann man unter dem nebenstehenden Link bestellen. Die pdf-Version kostet für Nichtmitglieder 250 Euro. Eine englische Fassung befindet sich momentan in der Übersetzung und soll in Kürze zum Preis von 320 Euro zur Verfügung stehen.

Sowohl der TÜV Nord als auch die Deutsche WindGuard Consulting bieten die Bestimmung der Standortgüte von Windparks als akkreditierte Dienstleistung an.

Von der TR 6 „Bestimmung von Windpotenzial und Energieerträgen“ hat die FGW bereits die zwölfte Revision erarbeitet.

Quelle: FGW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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