Bundesverband Windenergie: Geplante Habitatpotenzialanalyse nicht praxistauglich

Im Bild ein Rotmilan vor einer Windenergie-Anlage, die Habitatpotenzialanalyse soll Vögel vor Kollisionen schützen.Foto: Manfred Stöber / stock.adobe.com
Die Bundesministerien für Wirtschaft und Umwelt arbeiten derzeit an einer Rechtsverordnung zur Habitatpotenzialanalyse (HPA). Diese soll dem Schutz von Vögeln vor Windenergie-Anlagen dienen. Der Branchenverband BWE kritisiert den Entwurf der Verordnung.

In einer Stellungnahme hat der Bundesverband Windenergie (BWE) den Entwurf einer Rechtsverordnung zur Einführung einer Habitatpotenzialanalyse (HPA) kritisiert. In ihrer gegenwärtigen Form verfehle das Instrument nicht nur seine Ziele, es führe auch zu einer Verlangsamung des Ausbaus der Windenergie.

„Der derzeit vorliegende Entwurf einer Rechtsverordnung zur Habitatpotenzialanalyse (HPA) hat eklatante Schwächen. An erster Stelle ist zu kritisieren, dass der Entwurf eine Verschärfung gegenüber dem Wortlaut des Textes im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) darstellt“, sagt BWE-Präsidentin Bärbel Heidebroek. „Die HPA bewertet die Güte von Nahrungshabitaten und soll auf dieser Basis Rückschlüsse auf die Kollisionswahrscheinlichkeit von Greifvögeln mit Windenergieanlagen ermöglichen. Im vorliegenden Entwurf wird über die Bewertung von Nahrungshabitaten im Umfeld von Windenergieanlagen von einer deutlichen Risikoerhöhung für als windenergiesensibel geltende Arten in den Prüfbereichen ausgegangen, ohne dass dies nachvollziehbar ist. Zentrale Begriffe in der Rechtsverordnung bleiben unklar und scheinen willkürlich. Insgesamt ist die Verordnung zu schwammig und in ihrer Komplexität nicht praxistauglich. Eine einseitig auf Nahrungshabitate beschränkte Methode entspricht zudem nicht mehr dem aktuellen Erkenntnisstand der Forschung. Dadurch wird eine evidenzbasierte Herangehensweise an den Artenschutz erschwert.”

Habitatpotenzialanalyse an Bundesnaturschutzgesetz orientieren

Sollen negative Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis vermieden werden, sind laut dem BWE etliche Anpassungen unerlässlich. „Ziel der Prüfungen sollte der Schutz von Greifvögeln in ihren Brutgebieten sein. Dafür sind Regeln im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt, die in der vorliegenden Verordnung für die Prüfbereiche rund um einen Brutplatz rechtswidrig verschärft werden“, so Heidebroek. Im Ergebnis wäre der zentrale Prüfbereich praktisch nur beplanbar, wenn man immer Schutzmaßnahmen wie umfängliche Abschaltungen vorsehen würde. Langfristige Abschaltungen führen jedoch zu einem deutlich spürbaren Produktionsausfall von sauberem Strom und stehen somit den Strommengenzielen der Bundesregierung entgegen. Auch die verschärften Prüfanforderungen für den sehr großen erweiterten Prüfbereich sollte man laut BWE zurücknehmen. Diese seien weder für die Behörden noch für Vorhabenträger realisierbar. 

„Die Rechtsverordnung hat das Ziel, beides – Artenschutz und den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land – in Einklang zu bringen. Erneuerbare Energien und Artenschutz sind zwei Seiten derselben Medaille. Die bestehenden Konflikte sind keinesfalls unlösbar. Mit einer verschlankten, dem aktuellen Forschungsstand genügenden Rechtsverordnung wäre dies möglich. Die Habitatpotenzialanalyse basiert rein auf Karten, es handelt sich also um ein 2D-Modell. Der Lebensraum von Vögeln ist aber dreidimensional. Der BWE favorisiert daher für die Ermittlung von Kollisionswahrscheinlichkeiten ein Hybridmodell, das eine Habitatbetrachung mit dem Instrument der Probabilistik zusammenführt. Ein solches, dreidimensionales Modell ist der reinen HPA klar überlegen. Unsere Vorschläge liegen auf dem Tisch”, so Heidebroek.

Quelle: BWE | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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