Förderung für Kommunen und Photovoltaik im Rheinischen Revier
Kommunen im Rheinischen Revier können eine neue Förderung von bis zu 350.000 Euro für Photovoltaik erhalten. Adressat dafür ist der Gigawattpakt, eine Gründung des Landes NRW, Kommunen, Energieunternehmen und Projektträgern für erneuerbare Energien im Rheinischen Revier. Rund 50 Landkreise, Kommunen, energiewirtschaftliche Unternehmen und Projektträger haben sich dort 2022 zusammengeschlossen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien im Rheinischen Revier durch eigene Beiträge zu beschleunigen. Noch wird das Revier durch die Braunkohle geprägt.
NRW.Energy4Climate und die Zukunftsagentur Rheinisches Revier bieten im Rahmen des Gigawattpaktes Unterstützungsangebote für die Akteurinnen und Akteure vor Ort an und organisieren unter anderem den Erfahrungsaustausch zwischen den Beteiligten. Samir Khayat, Geschäftsführer von NRW.Energy4Climate: „Wir erleben bei den Kommunen und Unternehmen eine große Entschlossenheit zur klimaneutralen Transformation. Der Erfolg der Energiewende hängt dabei auch davon ab, die Akteurinnen und Akteure mit dem richtigen Know-how zu begleiten.“
„Wir möchten auch Kommunen bestärken, Erneuerbare Energien auszubauen und damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“ Das sagte NRW-Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur. „Mit unserer Landesförderung von bis zu 60 Millionen Euro in den kommenden vier Jahren unterstützen wir die Installation von Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern unserer Kommunen im Rheinischen Revier und setzen zugleich einen wichtigen Impuls für den Gigawattpakt.“
Förderung von PV-Anlagen zum Eigenverbrauch
Wie die Akteure mitteilten, liefen bis Ende 2023 die Vorbereitungen für das Projekt. Im Februar soll nun der Startschuss der zwei neuen Förderprogramme laufen, die sich an Kommunen richten. Förderobjekte sind dabei Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden und Planungsleistungen zum Photovoltaikausbau.
Konkret können Kommunen eine Förderung für eine PV-Anlage erhalten, die sie alleine oder zusammen mit Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden erreichten. Voraussetzung ist, dass die Anlage zur Stromerzeugung für den Eigenverbrauch vorgesehen ist. Batteriespeicher allein sind nicht förderfähig. Konkret muss die prognostizierte Eigenverbrauchsquote zudem bei mindestens 80 Prozent liegen. Der Batteriespeicher darf ferner maximal eine Kapazität haben, die in Kilowattstunden zwei Mal so groß ist wie die Nennleistung der verbundenen PV-Anlage in Kilowatt-Peak. Die Förderquote beträgt regulär bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Förderhöchstgrenze von 350.000 Euro pro System und Gebäude.
Förderung von Planungsvorhaben
Zu den Planungsvorhaben können unter anderem Größenskalierung der Anlage, Blendwirkung, Statik, Netzanschluss und Bauleitverfahren zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen zählen. Hierbei antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden und Kreise sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände im Rheinischen Revier. Die Förderquote beträgt regulär bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Höchstgrenze von 35.000 Euro.
Bodo Middeldorf, Geschäftsführer der Zukunftsagentur Rheinisches Revier, hebt den Modellcharakter des Projekts hervor: „Der Gigawattpakt NRW setzt ein positives Zeichen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energieversorgung im Rheinischen Revier. Wir verfügen inzwischen über einen passgenauen Instrumentenkoffer zur Transformation der verschiedenen Wirtschaftsbereiche.“
Quelle: Zukunftsagentur Rheinisches Revier | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH