Photovoltaik für öffentliche Gebäude in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold im Halbprofil.Foto: Frank Peter
Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold
Schleswig-Holstein hat eine PV-Strategie für die Liegenschaften des Bundeslandes präsentiert. Bis 2030 ist ein Zubau von 12,5 Megawatt geplant.

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein will die öffentlichen Gebäude mit Photovoltaik bestücken. Das geht aus der PV-Strategie für Liegenschaften in Schleswig-Holstein hervor, die das Finanzministerium in Kiel vorstellte. Hintergrund ist das Gesetz zur Energiewende und Klimaschutz in Schleswig-Holstein (EWKG).

Die Finanzierung soll aus einem Sondervermögen stammen, das bis zum Jahr 2031 für den Photovoltaik-Ausbau Mittel in Höhe von rund 22,5 Millionen Euro bereit stellt. Zudem könnten anteilig Mittel für den Ausbau von Solaranlagen aus dem Programm EMiL zum Einsatz kommen. Dieses sehe für die Gesamtaufgabe der energetischen Modernisierung der Landesliegenschaften insgesamt rund 210 Millionen Euro bis zum Jahr 2031 vor. Zu diesen Maßnahmen zählen neben dem Ausbau von PV-Anlagen beispielsweise auch energetische Sanierungen, Heizungserneuerungen oder Dach- und Fassadenbegrünungen.

Task-Force für Gebäude-PV

Um die PV-Strategie zielgerichtet umzusetzen, hat die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein (GMSH) eine Task-Force „PV-Anlagen“ eingerichtet. Während die Planung von PV-Anlagen bei Neubau- und Dachsanierungen in den Landesliegenschaften bereits Standard ist, stehen in der PV-Strategie auch die Bestandsflächen im Fokus. Der gewonnene Strom soll vorrangig der Eigennutzung dienen, darüber hinaus gewonnener Strom wird in die lokalen Netze eingespeist.

Derzeit sind auf den Landesliegenschaften 43 PV-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 640 kWp errichtet. Acht weitere PV-Anlagen sind aktuell in der Umsetzung, weitere 70 Anlagen geplant. In einem nächsten Schritt wird die GMSH Potentiallisten für infrage kommende Gebäude und Flächen aufstellen.

In den Potentiallisten erfasst die GMSH sämtliche Dachflächen und Fassaden sowie Parkplätze und gebäudenahe Freiflächen auf und an Landesliegenschaften im Hinblick auf ihre Eignung für die Installation von PV-Anlagen. Die Übersichten für Dachflächen wird bis 2024 und die für Fassaden, Parkplätze sowie gebäudenahe Freiflächen bis 2025 fertiggestellt. Bei der Überprüfung der Potentiale spielen sowohl baulicher Zustand, Effizienz, Wirkungsgrad, Nutzung und rechtliche Fragen eine entscheidende Rolle.

12,5 MW bis 2030

Es ist richtig und wichtig, die Potentiale für PV-Anlagen an und auf unseren Landesliegenschaften zielgenau zu nutzen. Dazu gehen wir den nächsten Schritt, in dem wir künftig nicht nur bei Neubau und Sanierung Solaranlagen mitplanen, sondern für alle Liegenschaften die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen.“ Das sagte Finanzministerin Monika Heinold. „Angesichts der enormen Herausforderung und der Aufgaben, die wir bei der Sanierung und Modernisierung unserer Liegenschaften haben, ist dies ein weiterer ehrgeiziger Plan“, betonte Heinold.

Als Zwischenziele hat die Landesregierung bis 2026 PV-Anlagen mit einer Leistung von mindestens 5.000 Kilowatt Spitzenleistung (kWp) geplant und bis 2030 PV-Anlagen mit mindestens 12.500 kWp.

Insgesamt liegt das geschätzte Stromerzeugungspotential der Anlagen auf den Dachflächen der Landesliegenschaften bei rund 23.500 kWp. Damit ließen sich etwa 20 Prozent des aktuellen Strombedarfs in Landesliegenschaften decken. Je kWp installierter Leistung lasse sich mit einem Ertrag von rund 850 Kilowattstunden/Jahr (kWh/a) rechnen.

Zusätzlich werden bis 2027 mindestens drei Pilotprojekte mit Speichermodellen an Landesliegenschaften umgesetzt.

Quelle: Finanzministerium Schleswig-Holstein | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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