Nationaler Wasserstoffrat: Ausschreibungen für Wasserstoff-Kraftwerke schnell starten

Gaskraftwerke mit WindkraftanlagenFoto: Kara / stock.adobe.com
Windenergie und Gaskraftwerk (Archivbild). Perspektivisch könnte so grüner Wasserstoff erzeugt und rückverstromt werden.
Der Nationale Wasserstoffrat der Bundesregierung (NWR) drängt darauf, schnell mit den Ausschreibungen für wasserstofffähige Kraftwerke zu beginnen.

Mit ihrer angekündigten Kraftwerksstrategie will die Bundesregierung die Umstellung des Kraftwerksparks auf Wasserstoff voranbringen. Die Strategie soll Planungssicherheit für Gas- und Wasserstoffkraftwerke schaffen. Ziel der Kraftwerksstrategie ist es, bis 2035 regelbare, wasserstofffähige Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von 23,8 GW ans Netz zu bringen. Die Kraftwerksstrategie hatte sich zuletzt infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils wegen Finanzierungsproblemen verzögert, scheint nun aber auf der Zielgeraden.

Der Nationale Wasserstoffrat drängt nun darauf, noch immer ersten Halbjahr 2024 mit der Ausschreibung für Kraftwerke zu starten. Das sei unter Berücksichtigung der Vorlaufzeiten für Planung, Genehmigung und Bau der Kraftwerke „zwingend erforderlich“. NWR-Vorsitzende Katherina Reiche warnt: „Ohne gesicherte Erzeugungsleistung droht eine mögliche Stromlücke.“ Die brennstoffbasierten und flexiblen Kraftwerke seien elementar für die System- und Versorgungssicherheit. Sie müssten die fluktuierende Wind- und Solarenergie ausbalancieren, seien aber auch nötig, um Wärme in Form von Kraft-Wärme-Kopplung zu liefern. Der NWR schreibt, die Kraftwerksstrategie müsse alle Energiesysteme berücksichtigen – neben Strom also auch Wärme und Gas. Sowohl im Fernleitungs- als im Verteilnetz müssten die Wasserstoffbedarfe berücksichtigt werden. Spätestens 2035 sei eine kosteneffiziente Anbindung an das Wasserstoffkernnetz nötig.

Anforderungen an Wasserstoff-Kraftwerke näher spezifizieren

Die Kraftwerksstrategie sehe laut ersten Veröffentlichungen drei Segmente vor: Wasserstoff-
Sprinter-Kraftwerke, Wasserstoff-Hybrid-Kraftwerke und H2-ready-Kraftwerke. Die ersten Ausschreibungen sind für 2024 vorgesehen. Die Sprinter- und Hybrid-Kraftwerke seien dabei das kleinere Segment. Die Herausforderung sei dabei, dass Stromerzeugungsanlagen für reinen Wasserstoffbetrieb noch nicht großskalig verfügbar seien. Daher müsse die Regierung für die Entwicklung und Tests großer Wasserstoffturbinen Fördermittel im 8. Energieforschungsrahmenprogramm vorsehen. Zudem könne das Strommarktdesign schwierige Bedingungen vorgeben, wie direkte oder indirekte Beschränkung von Anlagenlaufzeiten. Das größte Ausschreibungsvolumen sei hingegen für H2-ready-Kraftwerke und Modernisierungen (fuel switch) von Bestandsanlagen angedacht. Es liege zunächst bei bis zu 10 GW und könne nach Evaluierung auf insgesamt bis zu 15 GW steigen kann. Diese Kraftwerke dürfen bis 2035 mit Erdgas oder synthetischem Gas (SNG) betrieben werden. Der NWR fordert, die Wasserstoffähigkeit dieser Kraftwerke in den Förderbedingungen genauer zu spezifizieren. Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, müssten ausgeglichen werden.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien hatte die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung mehrfach kritisiert. Er fordert, Speicher und verbrauchsseitige Flexibilität stärker einzubinden. Außerdem solle die heimische Bioenergie vermehrt berücksichtigt werden.

Quelle: NWR | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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