Landesentwicklungsplan: LEE NRW begrüßt Fortschritte für Windenergie

Ein Fernsehturm und eine modernes Gebäude vor blauem Himmel - Landtag in NRW berät über Landesentwicklungslpan.Foto: Sina Ettmer / stock.adobe.com
Über den Landesentwicklungsplan für NRW berät gerade der Landtag in Düsseldorf.
Im Dezember hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen ihre Vorlage für den Landesentwicklungsplan beschlossen. Nun sind die Beratung im Landtag gestartet. Der Branchenverband LEE NRW zeigt sich weitgehend zufrieden mit dem aktuellen Stand.  

„Für den Ausbau der Windenergie ist der vorliegende Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) zweifellos ein Fortschritt“, heißt es in der Pressemitteilung des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW). Einige „Feinjustierungen“ seien aber notwendig. LEE NRW-Geschäftsführer Christian Mildenberger gehört zu den Sachverständigen, den der Landtagsausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie zur heutigen Anhörung über den vorliegenden Entwurf des LEP eingeladen hat.

NRW stellt über Landesentwicklungsplan Flächen für Windenergie sieben Jahre früher bereit

Die Landesregierung erklärt, mit dem neuen LEP schneller Flächen für Windenergie und mehr Flächen für Photovoltaik bereitzustellen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz der Bundesregierung verpflichtet Nordrhein-Westfalen, bis 2032 insgesamt 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergie zur Verfügung zu stellen. Tatsächlich will NRW dieses Ziel schon 2025 erreichen. Für die Windenergie sollen Nadelwälder nutzbar werden, ebenso wie die Abstandsflächen großer Industriegebiete und auch „Bereiche für den Schutz der Natur“, sofern diese nicht explizit fachrechtlich geschützt sind. Konkret sollen die Regionalpläne sogenannte Windenergiebereiche festlegen. So will die Landesregierung dafür sorgen, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im Einklang mit den schutzwürdigen Interessen der Bevölkerung, der Kommunen und der Umwelt erfolge. Formell beschlossen wird der LEP von der Regierung in Form einer Rechtsverordnung, sobald der Landtag zugestimmt hat. Die sechs Planungsregionen des Landes würden parallel bereits an der Änderung ihrer Regionalpläne arbeiten, heißt es.

Auch die Photovoltaik soll in der Freifläche mehr Platz erhalten. Der Landesentwicklungsplan unterstützt auch ausdrücklich die „Mehrfachnutzung“ von Flächen durch Agri-PV, also die gleichzeitige Nutzung für die Landwirtschaft und die Energieerzeugung durch speziell ausgerichtete PV-Module. So könne die im dichtbesiedelten Nordrhein-Westfalen knappe Fläche optimal genutzt werden, heißt es von der Regierung.

Der nun vorliegende Entwurf der Landesregierung enthalte zudem bereits viele kleinere Änderungen aus den Beteiligungsverfahren. Dabei konnten Kommunen, Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger ihre Anmerkungen einbringen.

LEE NRW zweifelt an Willen der Planungsregionen zum Windenergie-Ausbau

Der LEE NRW begrüßt das Tempo der Landesregierung. „Es ist ein gutes Signal, dass diese Flächen im vorliegenden Entwurf zum Landesentwicklungsplan bereits sieben Jahren vor den Vorgaben der Bundesregierung ausgewiesen werden sollen“, betont LEE NRW-Geschäftsführer Christian Mildenberger. „Diese zusätzlichen Flächen sind die Voraussetzung dafür, dass die Landesregierung ihre eigenen Ziele für den Ausbau der Windenergie in dieser Legislaturperiode und darüber hinaus erreicht.“

Das die konkrete Ausweisung der Flächen in den sechs Planungsregionen angeht, hat der Verband jedoch Vorbehalte. „Dieser dezentrale Ansatz hat sicherlich Vorteile, nach den ersten bislang vorliegenden Entwürfen in einigen Regierungsbezirken zeigt sich aber, dass es ein Fehler gewesen ist, keine einheitlichen Kriterien vorzugeben“, lautet das Zwischenfazit von Mildenberger. Die Planungsregionen Detmold und Arnsberg würden versuchen, den 1.000-Meter-Mindestabstand zwischen Wohnbebauung und Windenergieanlagen wieder einzuführen werden, den der Landtag im vergangenen Sommer erst abgeschafft habe.

Der LEE NRW sieht noch weitere Schächen in dem Entwurf. So gelte bis zum Inkrafttreten der neuen Regionalpläne der „Erlass zur Lenkung des Windenergieausbaus in der Übergangszeit“ von 2023, der die Genehmigung erschwere. Mildenberger rechnet damit, dass selbst manche Kommunen, die Windenergie befürworten, bis 2025 keine neuen Anlagen genehmigen können.

Die Ausweisung von Windenergiebereichen in den „Bereichen zum Schutz der Natur“ könnten zudem nur Regionalplanungsbehörden vornehmen, nicht die Kommunen selbst. Diese Einschränkung im Vergleich zum Entwurf aus dem Sommer 2023 sei „weder fachlich noch planungsrechtlich begründbar“.

Bei der Photovoltaik nutze der LEP-Entwurf nicht das volle Potenzial. Konkret kritisiert LEE NRW, dass auf landwirtschaftlichen Böden ab einer gewissen Bodenqualität nur noch Agri-PV-Projekte zulässig seien.

Quelle: LEE NRW, Landesplanung NRW | solarserver.de © Solarthemen Media GmbH

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